OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Hier können Betroffene über ihre Erlebnisse diskutieren.
kasper

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von kasper »

Hallo,

Ich muß jetzt auch einmal von meinen Erfahrungen berichten. Ich wurde Opfer des SMB von 1968 - 1978 durch den eigenen Vater mit 30 Jahren, konnte ich zum ersten Mal darüber sprechen.
Meine Schwester hat mir ihren MB erzählt, sie ist mehrere Jahre jünger.Wir wollten beide darüber reden und wannten uns an den Kinderschutzbund, daraufhin erfolgte eine Anzeige und der Prozess 1993 er wurde zu 6 Jahren und 9 Monate verurteilt. Wir wußten von einem OEG nichts keiner hat es uns geraten einen Antrag zu stellen. Ich war 2006 in einer Rheha wegen der Folgen, dort wurde mir gesagt das ich ein Anrecht auf OE hätte, nachdem ich wieder zu Hause war habe ich mich an den weißen Ring gewendet und einen Antrag auf OEG gestellt.
Seit 1 Jahr liegt es nun vor Gericht, jetzt warte ich auf ein Gutachtertermin.
Aso selbst nach so einer klaren Sachlage ist es sehr schwierig eine Entschädigung zu bekommen.
Liebe Grüße an alle und viel Kraft
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Ich möchte auch was dazu sagen: In deiner Reha-Klinik hatten sie wenigstens eine Ahnung vom OEG. Mir ist folgendes passiert:

Ich war in einer psychosomatischen Klinik und war mitten im OEG-Verfahren. Und natürlich war es dort Thema, es ist ja auch eine enorme Belastung. Niemand kannte das OEG. Keiner kannte den Hintergrund vom OEG.

Im Entlassungsbericht stand dann drin: "Die Patientin hat ein pekunäres Interesse." Sie haben Sinn und Nutzen des OEGs überhaupt nicht verstanden. Und mich auf Geld reduziert. Dabei habe ich meine Arbeit dadurch verloren und bin berentet. Ich habe also auch einen enormen finanziellen Verlust durch die Gewalttat.

Das hat mich schwer verletzt. Denn eigentlich ging es mir damals um Anerkennung von Leid und Behandlung. Die ich übrigens nicht bekommen habe, ich habe zwar gewonnen, aber das was so vom Versorgungsamt rüber kam war Achtlosigkeit und Runterspielen. Denn darum geht es in den Akten. Es darf ja nichts so schlimm sein, wie es wirklich ist, denn das müssten sie dann ja FÜR einen verwerten. Also wird runtergespielt, was das Zeug hält. Ich habe erst im Laufe es Verfahrens gemerkt, daß es auch um Geld geht.
fakta

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von fakta »

Hier ein wichtiger LINK, bitte mithelfen!!!

http://www.hilferuf.de/forum/gewalt/896 ... ption.html
Simha

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Simha »

Hallo,

ich habe vor über einem Jahr einen OEG Antrag gestellt. Die Tat wurde bestätigt. Nur haben sie den Antrag abgelehnt, weil sie von irgendwo erfahren haben, dass ich vorher schon mal krank war. Dann habe ich selbst Widerspruch eingelegt und vor Angst einen Anwalt genommen.

Da ich jetzt wieder wochenlang nichts gehört habe, habe ich letzte Woche noch mal bei dem RA angerufen: Der ist gerade auf Seminar. Da ich eh das Gefühl habe, der hat keine Zeit für meinen Fall (oder wird zu schlecht bezahlt?) habe ich einfach selbst bei dem Amt angerufen.

Der zuständige Bearbeiter dort sagte, ihm fehlen Unterlagen. Er hat die angefordert und nichts kommt. Sagte ich ihm, ich habe diese Arztberichte doch.
Bring ich die Unterlagen der Vorzimmerdame und sie sollte kopieren. Schickt sie mich selbst zu dem Mann und ich merk irgendwie nicht, dass ich da nicht hin will. Lieb wie ich bin gehe ich da hin. Frag den Mann, warum er mich nie nach den Unterlagen gefragt hat, sagt er, er wusste nicht, dass ich die Unterlagen habe und meint, es geht ja darum was vorher war und ob den meine Erkrankung in Zusammenhang mit der Tat steht. Schalte ich auf Durchzug und antworte nichts. Stumm.

Die Nacht danach war Hölle. Kein Schlaf. Nur Denken. Falsch gemacht? Blöde Vorzimmerdame, sollte kopieren. Hat nichts kopiert, mich zu Mann geschickt: schlecht für mich. :(

Der OEG Antrags- Bearbeiter will die Unterlagen lesen, sagte er. Entscheidet der selbst darüber? Weiß das jemand? Oder werden die Unterlagen wieder zum medizinischem Dienst geschickt?

Die Sache davor ist xx Jahre her. Ich habe gehört, ich könnte deswegen noch einen Antrag stellen. Der RA hält mich aber davor zurück und sagte, das wäre ein neuer Fall, das kostet wieder Geld (für ihn) und nun warten sie doch diese Entscheidung erst Mal ab.

Ich habe dem OEG Antragsbearbeiter schon vor 8 Wochen andere Unterlagen gebracht, die er weder von der Rentenstelle noch von meinem Anwalt bekommen hat, wie er mir sagte. Ich hatte die Unterlagen und mein RA auch. Ob der RA die Unterlagen versendet hat, weiß ich natürlich nicht. Ich hoffe es ja aber angekommen sind sie wohl nicht. Selbst musste ich sie hin bringen! Das ist mir alles sehr merkwürdig? Die weiteren Unterlagen die ich letzte Woche brachte, die der OEG Bearbeiter noch benötigte, hätte ich ihm auch schon vor 8 Wochen bringen können, wenn ich gewusst hätte, dass die ihm noch fehlen.

Nun schwieg ich mich bei dem Bearbeiter für OEG tot, warum und was vor xx Jahren war, weil der Anwalt doch meinte, ich sollte abwarten.

Kann mir jemand helfen und mir sagen, ob ich noch einen Antrag stellen soll oder lieber nicht? Ist das nicht schon verjährt, weil ich damals keinen Antrag gemacht habe? Ich wusste damals nichts vom OEG und ich habe gelesen, man muss das innerhalb eines Jahres machen? Ob das stimmt, weiß ich nicht. Außerdem wäre das auch wieder anstrengend für mich. Ich weiß nicht, was gut oder richtig ist????

Kann es schlecht sein, wenn man selbst zum OEG Antrags- Bearbeiter geht ohne den Anwalt vorher zu fragen?
Kann man da etwas falsch machen?

Ich fühle mich total alleine gelassen, obwohl ich diesen Rechtsanwalt habe. schnief

Liebe Grüße Simha

PS.: Ich freue mich auch über private Nachrichten.
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Also, es ist jetzt etwas verwirrend geschrieben, aber ich versuchs mal:

Die haben von "irgendwoher" erfahren, daß du eine Vorschaden hast. Das ist klar, denn die lassen sich von überall her Unterlagen schicken. Und wenn du einen Vorschaden hast, werden sie es darauf abschieben und keinerlei Versorgung dafür zahlen. Das Problem ist immer, die Antragsteller stellen zu arglos ihre Anträge, anstatt vorher das Verfahren mit einem versierten Anwalt durchzudenken. Ich muss immer wieder sagen, irgendeine Art von Anwalt kann nur schaden, denn die kennen sich mit dem OEG-Verfahren NICHT aus. Irgendein Sozialgerichts-Anwalt kann man auch vergessen. Der Anwalt muss auf OEG-Verfahren geschult sein, sonst kannste das Verfahren auch schon vergessen. Es gibt soviel Fallstricke. Es ist fakt, daß die Anwälte an derlei Verfahren nichts verdienen, wenn das ist es nur soziales Engagement. Ich würde niemals mit einem Versorgungsamts-Mitarbeiter telefonieren oder sprechen. Alles was man sagt, wird hinterher aufgeschriebn und gegen einen verwandt, wenn man etwas geliefert hat. Also Vorsicht. Auch sollte man nicht hinter dem Rücken seines Anwaltes vorgehen. Das ist kontraproduktiv. Es kann sein, daß du dich selber reinreitest. Lass es den Anwalt machen, dann ist der wenigstens Schuld.

Ich weiss nicht, welchen Mann du meinst, den Anwalt? Den Sachbearbeiter? Kommt nicht raus aus deinem Text. Seinem Anwalt sollte man schon vertrauen und mit ihm reden.

Der Sachbearbeiter sende deine kompletten Unterlagen an den medizinischen Dienst, die beurteilen das und der Sachbearbeiter fällt die Entscheidung, meist gegen dich.

Klar kannst du wegen der ersten Sache einen Antrag stellen (es verjährt aufs OEG bezogen nicht), wenn du ihn auch noch beweisen kannst, sonst ist und bleibt es schwierig jetzt noch durchzukommen mit dem ganzen Antrag, mit beiden Anträgen dann. Denke dran, daß nach den Tätern gefragt wird und was alles auf dich zukommt. Ich würde auch die Entscheidung abwarten und dich auf ne Absage einstellen. Es ist einfach Scheisse wie mit einem umgegangen wird, aber es ist nicht zu ändern. Die meisten Leute stellen einen Antrag, ohne zu wissen, was auf sie zukommt, als genau zu planen und Strategien zu entwerfen.

Der Anwalt guckt auch immer ob Unterlagen auch wirklich nützen. Er schickt nicht alles einfach ans Amt (hoffe ich), sondern er guckt, ob die Unterlagen für Dich auf jeden Fall ein Vorteil erbringt. Also ich würde nicht hinter dem Rücken des Anwaltes arbeiten, wenn du ihm nicht vertraust, such dir einen anderen.

Der Fall sieht nicht gut aus, wenn ich mir das so anschaue. Stell dich darauf ein.

Um auf deine letzte Frage zu antworten; Du kannst dich jederzeit überall um Kopf und Kragen reden, passe genau auf, die sind geschult, jeden Fitzel gegen dich zu benutzen. Es ist eine OEG-Antrags-Ablehnungs-Behörde.
luca1981

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von luca1981 »

Hallo
Ich habe da ein paar fragen die mich schon seit langen beschäftigen und ich habe auch schon viel im Internet geschaut aber nicht wirklich antworten gefunden vielleicht könnt Ihr mi ja helfen.
Erstmal wollte ich fragen wenn man vor Jahren schon mal einen Antrag auf OEG gestellt hat ob man nochmal einen stellen kann? Damals wurde er nicht bewilligt aber ich muss auch dazu sagen das meine Betreuerin sich damals nicht wirklich toll darum gekümmert hat. Mittlerweile habe ich seit 2005 einen Schwehrbehinderten Ausweiß mit 80% die auf den langjährigen missbrauch durch meinen Vater zurück zu führen sind. Vom Versorgungsamt wurde damals noch nicht einmal ein Gutachten oder so erstellt. Ich hatt zweimal Anzeige gegen meinen Vater erstattet, beim ersten mal sagte die Glaubwürdigkeits Gutachterin ich wäer ja so Inteligent und es wäre möglich das ich mir das alles auch aus gedacht haben könnte. Darauf hin habe ich (damals ca 15 Jahre) das Verfahren einstellen lassen. Ich versuchte es nach ca zwei Jahren noch einmal mit einer Anzeige weil es auch noch Vorfälle gab aber ich wr einfach noch nicht so weit und mein Vetrauen in die Gerichte war eh dahin und das Verfahren wurde wieder eingestellt. Mir gehts ja auch nicht wirklich um das GEld für mich sonder darum das ich die Therapie bezahlt bekomme. Ich habe jetzt schon wieder Angst wenn die Stunden aufgebraucht sind und ich wieder ohne Therapie da stehe. Ich habe zwar einen Betreuer vom Bereuten Wohnen und eine Gesetzliche Betreurin aber das ersetzt keine Therapie und bei der krankekasse müssen ja immer zwei Jahre Pause da zwischen liegen.
Meine zweite frage ist muss ich jetzt noch mal ein ANzeige anstreben? Das möchte ich nicht, das schaffe ich auch noch gar nicht...
und noch ein frage, würde bei Antrag stellung mein Vater informiert? Das wäre auch ganz schön blöd, möchte mich nicht mit ihm aus einader setzte müssen.
Sorry eigentlich sollte meine frage stellung kürze sein aber naja
Hoffe Ihr habt ein paar Antworten für mich...
Danke schon mal im vorraus
LG LUCA
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

hm hab hier eigentlich was geschrieben, wo ist es denn geblieben? Eine Antwort.
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Also noch mal:

Deinen Vater werden sie sicher anschreiben und um Stellungnahme bitten, wahrscheinlich denken die, er wird die Wahrheit sagen (haha). Sie werden auch mögl. Geschwister und Mutter vernehmen oder andere Zeugen vernehmen. Sie werden - sollten sie anerkennen - auch an deinen Vater Regress nehmen. Er wird das Geld, was du vom OEG bekommst, an das OEG zurückzahlen müssen.

Zu der Frage, ob du noch mal einen OEG-Antrag stellen kannst folgendes: Ich glaube nicht, daß du einfach noch mal den selben Antrag stellen kannst, denn darüber ist ja bereits entschieden worden. Anders ist es, wenn neue Taten entstanden sind, die du noch nicht angegeben hast oder die neu passiert sind. Oder du neue Zeugen oder neue Angaben machen kannst, die du damals nicht hattest. Ich vermute, das du dann noch mal einen neuen Antrag stellen kannst.

Deine 80 % Schwerbehinderung nützt dir erstmal gar nichts. Denn das OEG entscheidet nur selber, welche deiner Schäden genau mit den Taten entstanden sind. Das Schweb entscheidet nur inwieweit du schwerbehindert bist im Verhältnis zur gleichaltigen normalen Bürgern. Die entscheiden nicht, was von Taten kommt und was nicht. Das OEG wird sich aber die Akten kommen lassen und gegenprüfen.

Anzeige musst du nicht erstatten. Es wäre aber natürlich besser. Das heisst aber nicht, daß du MIT Anzeige auch gewinnst. Denn sie werden sich und dich fragen, warum du 2 mal eine Anzeige zurückgenommen hast, wenn sie doch wahr gewesen wäre. (Ich verstehe dich sehr gut, die aber wollen nichts verstehen). Sie werden vermuten, daß du die Anzeigen aus Unsicherheit zurückgezogen hast, oder weil sie nicht stimmen. Beides sieht dann nicht gut für dich aus.

Therape: Bekommst du durchaus. Es kann aber sein, daß du erst wieder ein langes Verfahren durchstehen kannst, alleine durch den Antrag auf Übernahme von Therapiekosten. Mit Begutachtung und allem. Ich habe relativ problemlos eine Therapie bekommen, die wurde mir aber durch das OEG irgendwann gestrichen, weil sie nichts "nutzte". Ich bin also dadurch nicht gesund geworden. Das hat die gestört. Das meine Erkrankung nicht heilbar ist, wurde ignoriert. Auch war ich suizidal als man mir die Therapie strich. Das spielt wohl auch keine Rolle. Also denke nicht, du landest im Paradies. Das ist nicht so. Es wird auch lebenslang geguckt, wieviel Geld du hast. Man wird ein Lebenlang einen Blick auf deine Konten haben. Und es wird immer wieder Begutachtungen und Prozesse geben, denn du musst für alles einen Antrag stellen. Wer die Kraft nicht hat, sollte es besser lassen.

PS.: Hat schonmal jemand gesagt, daß die Bestätigungscods sowas von schlecht lesbar sind, daß es ein reines Glück ist, wenn man mal die richtigen Buchstaben oder Zahlen trifft. Es gibt auch Cods, da muss man Fragen beantworten, die sind viel besser, die kann man besser Lesen und beantworten. Der Schutz ist auch noch da.
luca1981

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von luca1981 »

Gast hat geschrieben:Also noch mal:

Deinen Vater werden sie sicher anschreiben und um Stellungnahme bitten, wahrscheinlich denken die, er wird die Wahrheit sagen (haha). Sie werden auch mögl. Geschwister und Mutter vernehmen oder andere Zeugen vernehmen. Sie werden - sollten sie anerkennen - auch an deinen Vater Regress nehmen. Er wird das Geld, was du vom OEG bekommst, an das OEG zurückzahlen müssen.

Zu der Frage, ob du noch mal einen OEG-Antrag stellen kannst folgendes: Ich glaube nicht, daß du einfach noch mal den selben Antrag stellen kannst, denn darüber ist ja bereits entschieden worden. Anders ist es, wenn neue Taten entstanden sind, die du noch nicht angegeben hast oder die neu passiert sind. Oder du neue Zeugen oder neue Angaben machen kannst, die du damals nicht hattest. Ich vermute, das du dann noch mal einen neuen Antrag stellen kannst.

Deine 80 % Schwerbehinderung nützt dir erstmal gar nichts. Denn das OEG entscheidet nur selber, welche deiner Schäden genau mit den Taten entstanden sind. Das Schweb entscheidet nur inwieweit du schwerbehindert bist im Verhältnis zur gleichaltigen normalen Bürgern. Die entscheiden nicht, was von Taten kommt und was nicht. Das OEG wird sich aber die Akten kommen lassen und gegenprüfen.

Anzeige musst du nicht erstatten. Es wäre aber natürlich besser. Das heisst aber nicht, daß du MIT Anzeige auch gewinnst. Denn sie werden sich und dich fragen, warum du 2 mal eine Anzeige zurückgenommen hast, wenn sie doch wahr gewesen wäre. (Ich verstehe dich sehr gut, die aber wollen nichts verstehen). Sie werden vermuten, daß du die Anzeigen aus Unsicherheit zurückgezogen hast, oder weil sie nicht stimmen. Beides sieht dann nicht gut für dich aus.

Therape: Bekommst du durchaus. Es kann aber sein, daß du erst wieder ein langes Verfahren durchstehen kannst, alleine durch den Antrag auf Übernahme von Therapiekosten. Mit Begutachtung und allem. Ich habe relativ problemlos eine Therapie bekommen, die wurde mir aber durch das OEG irgendwann gestrichen, weil sie nichts "nutzte". Ich bin also dadurch nicht gesund geworden. Das hat die gestört. Das meine Erkrankung nicht heilbar ist, wurde ignoriert. Auch war ich suizidal als man mir die Therapie strich. Das spielt wohl auch keine Rolle. Also denke nicht, du landest im Paradies. Das ist nicht so. Es wird auch lebenslang geguckt, wieviel Geld du hast. Man wird ein Lebenlang einen Blick auf deine Konten haben. Und es wird immer wieder Begutachtungen und Prozesse geben, denn du musst für alles einen Antrag stellen. Wer die Kraft nicht hat, sollte es besser lassen.

PS.: Hat schonmal jemand gesagt, daß die Bestätigungscods sowas von schlecht lesbar sind, daß es ein reines Glück ist, wenn man mal die richtigen Buchstaben oder Zahlen trifft. Es gibt auch Cods, da muss man Fragen beantworten, die sind viel besser, die kann man besser Lesen und beantworten. Der Schutz ist auch noch da.

Danke für Deine Antwort! Jetztw eiß ich schon mal mehr. Also werde ich wohl erst mal nichts unternehmen, ich schaffe es nicht mcih mit meinem VAter oder meiner restlichen Familie aus einander setzte zu müssen. Mir ist das Leben an sich ja schon schwer genug. Arbeit ist für mich auch nicht möglich durch den ganzen scheiß kram wie flashbacks, albträume, panikataacken usw.

lg luca
Bei dir hört es sich auch nicht ganz einfach an, wünsche dir auf jeden fall das es besser wird.
Gast

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von Gast »

Ich will niemanden von seinem Antrag abhalten. Ich finde nur, er muss halbwegs wissen, was auf ihn zukommen wird. Einiges wusste ich, einiges nicht. Hätte ich es gewusst, hätte ich den Antrag nie gestellt.
ariana

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von ariana »

Hallo an Alle, bin soeben auf die OEG Diskussion gestossen. Bin zwar kein MB - Opfer, sondern Verg.-Opfer. Die erste Verg. liegt 22 Jahre zurück, die zweite 7. Durch den Weißen Ring, den ich übrigens nur 1 x gesehen habe, und zwar umnittelbar danach, hat für mich den Antrag auf Opferentschädigung beim Landschaftsverband ausgefüllt. Das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft wurde nach 6 Monaten eingestellt, da der Täter leider bis heute nicht gefasst wurde. Unmittelbar nach der Antragstellung kam der Sachbearbeiter vom LVR, der sich sogar bereit erklärt hat, das GEspräch zusammen mit meiner Betreuerin der Frauenberatungsstelle zu führen, da ich alleine dazu nicht in der Lage war. Dort kam dann auch die 1. Verg. zur Sprache, die dann auch voll mit anerkannt wurde. Heute beziehe ich eine Rente aus dem OEG, die ein Leben lang gezahlt wird. Einige haben die Frage gestellt, wieso und weshalb das alles... das alles bringe ja nichts. Ja, da stimme ich euch vollkommen zu. Aber, mit diesem Zuspruch einer Rente, wird den Opfern aber all das Leid zumindest ANERKANNT. Der Weg, bis alles einmal läuft, ist verdammt hart. Ich kann Euch nur raten, holt Euch Hilfe durch die Beratungsstellen oder anderen Vertrauenspersonen. Man kann damit nicht alles wieder gutmachen, aber es wird zumindest anerkannt, das es Leid WAR und noch IST. Ich wünsche Euch allen ganz viel Mut und vor allem gute Betreuung für diesen schwierigen Weg. :D
lila

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von lila »

Hallo ariana,

also ich finde, du hast da viel Glück gehabt, es hört sich bei dir relativ einfach an. Du hast sicher Glück mit deinem Sachbearbeiter gehabt. Mir hat man zum Beispiel verweigert, meinen Mann mit ins Gespräch zu nehmen, wobei die Gegenseite (Vers.-Amt) zu 2 waren. Sehr faires Spiel.

Es ist auch schwieriger für Missbrauchs-Opfer durchzukommen, weil die Dinge geschehen sind, als sie Kind waren. Es gibt in der Regel keine Beweise, keine Zeugen, die Opfer vergessen lange Zeit, was ihnen passiert ist, sie können keine Daten nennen. Das macht es so schwierig. Es gibt in der Regel keine Verfahren, keine Anzeige oder eben erst jahrzehnte Jahre später.

Die Aussage, das die Rente ein Leben lang gezahlt wird, stimmt so nicht. Wenn man eine OEG-Rente erlangt hat, kann es sein, das sie alle 3 Jahre überprüft wird oder alle 5. Zurückstufungen oder auch Wegnehmen der Rente, ist möglich. Das heisst der ganze Stress geht immer wieder von vorne los. Begutachtung, Gutachten, Kampf, Widersprüche, weil man die Opfer auch ganz gerne wieder zurückstufen mag. In Ausnahmefällen verzichten die Behörden auf Überprüfungen, das mag daran liegen, das in dem Falle keine Verbesserungen zu erwarten sind und auch das Amt das auch so sieht. Das ist aber eher selten der Fall. Man muss damit rechnen, das man alle paar Jahre wieder "ran" muss.
********

Re:

Beitrag von ******** »

Hallo an alle
--die meinen das OEG bekommt man so leicht durch---nochmals hier ein Beispiel nach vorne ziehe von 2008 (siehe hier im Thread ca. S.8?)!!!

Und @ariane--ja du bist echt ein Glückspilz-dass du die OEG Rente erhältst. !!!
Schön für dich! :?
--andere müssen allerdings damit leben-dass ihre Klagen abgewiesen werden und nie so eine Art Gerechtigekeit erleben-obwohl sie genauso so sexualisierte Gewalt erlebt haben und genauso glaubwürdig sind--wie Du. :?
VG/SMB ist sexualisierte Gewalt und die Folgen daraus sind gleich!--->>> PTBS etc.

Ich denke :!: an all diejenigen die ihre Verfahren verloren haben-ich bin in Gedanken :!: bei denjenigen-die gekämpft haben und jetzt daran zu knabbern haben--dass der Täter egal ob sozialrechtlich oder strafrechtlich nie zur Verantwortung gezogen wurde vom Staat! Negierende Urteile praktisch der Freispruch für die Täter sind!

Und die Aussage von lila kann ich nur bestätigen.
Du wirst in regelmässigen Abständen von einem Gutachter beurteilt-ob die Ansprüche aus dem OEG noch gerechtfertigt sind. :!:
Genauso hast du die Verpflichtung,alles erdenkliche dafür zu tun,dass sich dein Gesundheitszustand verbessert---> genau die gleichen Auflagen und Verpflichtungen wie bei der Erwerbsminderungsrente°!!!

Und jeder sollte sich klar machen--der Staat hat kein Geld--also werden OEG Ansprüche i.d.R. abgewiesen!
Das ist die bittere Realität!

LG
*********
***** hat geschrieben:

eine etablierte userin des Forums hat mich gebeten, in ihrem Auftrag zu schreiben-da sie will,dass ihre Anonymität gewahrt bleibt
und sie auch nicht merh zum Thema OEG von usern ausgesaugt werden möchte oder Hilfestellung geben wird.


Die userin selbst (47 J.) hat bis zum LSG BWB prozessiert.
Ende war Nov.2008 ! (seit 2001 OEG Verfahren anhängig)

Hat bei einem renommierten Forensiker in Tübingen ein Gutachten bestanden,in dem es heißt: es spricht merh für die Glaubwürdigkeit der Frau xyz,als dagegen-selbst der Sachverhalt,dass es SMB in der Biografie der Frau xyz gegeben haben muss-wurde von diesem renommierten Forensiker bestätigt.

Die etablierte userin hat in ihrer Biografie exzessive körperliche Gewalt durch den tragenden innerfamiliären Täter/incl. Mutter-als auch 9 Jahre SMB durch diesen Täter erlebt ,letzter Übergriff war mit knapp 23 J.-sowie zus. SMB durch einen weiteren innerfamiliären Täter ab einem Alter von 9J- bis zum 18. Lebensjahr. erlebt.sowie 2 weitere Täter in Bezug auf sexualisierte Gewalt.

Das LSG hat selbst im März 2008 ,beim 1.Verhandlungstag,über den §15 KOV-diskutiert-dieser ist inzwischen in einem Grundsatzurteil bestätigt.

Der etablierten userin wurde damals ein Vergleich von 30% angeboten-die Gegenseite war nicht bereit diesem Vorschlag des Vorsitzenden entgegen zu kommen.
Die etablierte userin des Forums wurde von einem hohen Sozial-Berufsrichter des Landes BWB an diesem Tage noch vernommen.

Die etablierte userin konnte erwirken-dass im Nov 2008 der innerfamiliäre Täter,sowie die Mutter-als auch der Bruder vernommen wurden bei Gericht.
Die userin führ auf eigene Kosten zu dieser Vernehmung nach Stuttgart und sah den Täter nach 17 Jahren Kontaktabbruch von ihrer Seite, wieder.

Ein angebotener Vergleich von 30% der diesmal vorsitzenden Richterin,-wurde wieder von der Gegenseite abgelehnt.

Die etablierte userin hat inzwischen einen GDB von 50%,sowie ist in EU Rente-möglicherweise droht ihr die dauerhafte Berentung.

warum ich dies hier schreiben soll-liegt daran,dass das LSG BWB a.G. Borderline Diagnose-welches dieses Gericht der Entscheidung zu Grunde gelegt hat-das OEG nicht zugesprochen bekam.

Allerdings war dem Gericht bekannt-dass diese 17 Jahre alte Diagnose längst überholt ist-und diese userin die F43.1,als auch die F44.81 fachärztlich bestätigt als Folge hat. (siehe ICD Katalog).


Im übrigen machten die Familienangehörigen der etablierten userin Falschaussagen-und in dem Urteil steht-dass den Familienangehörigen nicht geglaubt wurde.

Die userin kennt bis dto. zu ihrem eigenen Schutz noch nicht die detaillierte Urteilsbegründung-das Urteil liegt bis dto bei ihrem behandelnden Arzt.

Die Aussage des behandelnden Arztes ist:
Das LSG BWB hat VA loyal entschieden.
Das Urteil hat nichts mit der Person zu tun-die er kennt.

Die RW, der etablierten userin des Forums bemängelt-dass das Gericht auf einer 17 Jahre alten Diagnose entschieden wurde-die längst nicht merh stimmt.
Revision wurde nicht zugelassen!

Die etablierte userin warnt dringend davor in diesen Verfahren den Realitätssinn zu verlieren und Dinge zu behaupten-die so möglicherweise nicht stimmen können !

Die Realität sieht so aus-dass die Gerichte oft an die juristischen Grenzen kommen und dann gegen den Geschädigten entscheiden !

Auch hilft es nichts-dass es inzwischen 2 urteile gibt-wo die Erkrankung der Beweis dafür ist-dass die Straftaten stattgefunden haben.

Eines dieser Urteile war dem LSG BWB bekannt.

MFG
**** die freundin der etablierten userin des WIWA Forums
miss

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von miss »

Hallo ihr lieben,

Habe mal eine (doofe?)Frage. Wenn das OEG einmal bewilligt worde, kann es dann auch wieder getrichen werden?Oder erhält man es sein leben lang ohne neue Untersuchen ? Über Antworten freu ich mich ! Lieben dank .
miss

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Beitrag von miss »

Bei mir steht auch Rente und nicht OEG Kontoauszug KOV-RENTE Gibt es da auch wieder unterschiede? Ich habe mich nie wirklich mit diesem Geld auseinander gesetzt.... Ich hab immer gedacht: hier nimm das geld und halt denn mund..... Aber so ist es ja auch nicht !!! Bekomme es jetzt schon 6 jahre musste kein neues gutachten machen lassen ????????? Ich hab jeden monat angst das DER brief kommt.... Mir wurde aber gesagt das ich nach 2 jahren ein neues gutachten machen lassen musss!! Haben die mich jetzt vergessen ?? :? Vieleicht kennt sich damit ja jemand genauer aus und kann mir was schreiben....lg
Antworten