Das mit dem Antrag sollte schnell über die Bühne gehen. Das hofft man zumindest.
OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
-
Lieane
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Was sind denn diese extremen Fälle, was meinst du ? Ich denke, dass jeder, der aufgrund seiner Schädigung nicht arbeiten kann, ein extremer Fall ist.
Das mit dem Antrag sollte schnell über die Bühne gehen. Das hofft man zumindest.
Das mit dem Antrag sollte schnell über die Bühne gehen. Das hofft man zumindest.
-
Elona
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Um ehrlich zu sein, weiß ich auch nicht was die unter extremen Fällen sehen. Aber für besondere berufliche Betroffenheit gibt es eine Erhöhung von 10-20. Aber die 20 gibt es wohl ganz selten. Aber keine Ahnung was da genau vorliegen muss. Ich möchte es mir auch gar nicht so ausmalen. Hab hier mal einen Auszug dazu
Verursachen die Schädigungsfolgen darüber hinaus eine besondere berufliche Betroffenheit, kann der Grad der Schädigungsfolgen höher bewertet werden. Eine solche besondere berufliche Betroffenheit kann beispielsweise vorliegen, wenn
- weder der bisherige noch ein gleichwertiger Beruf wegen der Schädigungsfolgen ausgeübt werden kann,
-der bisherige Beruf zwar weiter ausgeübt wird, hier jedoch eine wesentlich höhere Erwerbsminderung als im allgemeinen Erwerbsleben durch die Schädigungsfolgen gegeben ist,
- ein weiterer Aufstieg im Beruf nachweislich durch die Schädigungsfolgen verhindert ist.
Eine Erhöhung des Grades der Schädigungsfolgen wegen einer besonderen beruflichen Betroffenheit kann frühestens nach dem Abschluss zumutbarer und Erfolg versprechender Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgen.
Habe aber schon von jemanden gelesen, dass bei ihr um 20 erhöht wurde. Es scheint Ermessenssache zu sein. Und Versorgungsämter ermessen ja meist so niedrig wie möglich
Na mal sehen wie lang es dauert. Es muss ja kein GdS mehr ermittelt werden. Da ist mir klar, dass sowas dauert. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Nur scheint mir, dass sich mein erstes Gefühl beim VDK bestätigt. Sie sind mir nicht unbedingt hilfreich. Was die bisher gemacht haben, hätte ich auch selber machen können. Wenn man dann wieder als Sonderfall betitelt wird, dann will man ja gleich wieder umdrehen.
Ich würde mich auch gerne mal richtig beraten lassen, wegen den mir nun zustehenden Leistungen. Also nicht die finanzellen, sondern eben auch gerade wegen der Haushaltshilfe. Bekomme gerade noch vom Jugendamt Unterstützung, was aber bald endet, da dies nur kurzfristig ist. Nennt sich "Hilfe in Not". Bin leider auch dort eingeschränkt durch meine Erkrankungen, die auch anerkannt wurden.
Verursachen die Schädigungsfolgen darüber hinaus eine besondere berufliche Betroffenheit, kann der Grad der Schädigungsfolgen höher bewertet werden. Eine solche besondere berufliche Betroffenheit kann beispielsweise vorliegen, wenn
- weder der bisherige noch ein gleichwertiger Beruf wegen der Schädigungsfolgen ausgeübt werden kann,
-der bisherige Beruf zwar weiter ausgeübt wird, hier jedoch eine wesentlich höhere Erwerbsminderung als im allgemeinen Erwerbsleben durch die Schädigungsfolgen gegeben ist,
- ein weiterer Aufstieg im Beruf nachweislich durch die Schädigungsfolgen verhindert ist.
Eine Erhöhung des Grades der Schädigungsfolgen wegen einer besonderen beruflichen Betroffenheit kann frühestens nach dem Abschluss zumutbarer und Erfolg versprechender Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgen.
Habe aber schon von jemanden gelesen, dass bei ihr um 20 erhöht wurde. Es scheint Ermessenssache zu sein. Und Versorgungsämter ermessen ja meist so niedrig wie möglich
Na mal sehen wie lang es dauert. Es muss ja kein GdS mehr ermittelt werden. Da ist mir klar, dass sowas dauert. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Nur scheint mir, dass sich mein erstes Gefühl beim VDK bestätigt. Sie sind mir nicht unbedingt hilfreich. Was die bisher gemacht haben, hätte ich auch selber machen können. Wenn man dann wieder als Sonderfall betitelt wird, dann will man ja gleich wieder umdrehen.
Ich würde mich auch gerne mal richtig beraten lassen, wegen den mir nun zustehenden Leistungen. Also nicht die finanzellen, sondern eben auch gerade wegen der Haushaltshilfe. Bekomme gerade noch vom Jugendamt Unterstützung, was aber bald endet, da dies nur kurzfristig ist. Nennt sich "Hilfe in Not". Bin leider auch dort eingeschränkt durch meine Erkrankungen, die auch anerkannt wurden.
-
Elona
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Die Höherbewer-
tung des GdS nach §30 Absatz 2 BVG um 10 erfordert besondere berufliche Nach-
teile; deshalb kann ein
Zuschlag um mehr als 10
nur in Betracht kommen, wenn
die berufliche Schädigung außergewöhnlich groß ist (die noch zur Höherbewer-
tung der MdE ergangenen Entscheidungen des BSG vom 14.3.1975 – 10 RV 189/
74 – in BVBl. 1975 S. 124 und Hess. LSG vom 27.9.200
6–L4V
22/04 – in
Breithaupt 2007 S. 256).
tung des GdS nach §30 Absatz 2 BVG um 10 erfordert besondere berufliche Nach-
teile; deshalb kann ein
Zuschlag um mehr als 10
nur in Betracht kommen, wenn
die berufliche Schädigung außergewöhnlich groß ist (die noch zur Höherbewer-
tung der MdE ergangenen Entscheidungen des BSG vom 14.3.1975 – 10 RV 189/
74 – in BVBl. 1975 S. 124 und Hess. LSG vom 27.9.200
6–L4V
22/04 – in
Breithaupt 2007 S. 256).
-
Kullerauge
- Beiträge: 21
- Registriert: Do Feb 19, 2015 8:34 am
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe mich gerade angemeldet und bin ganz NEU hier. Erst einmal ein großes Lob an alle, die ihre Sorgen und Nöte hier ganz offen einstellen um somit auch anderen
Betroffenen zu helfen und gute Tipps geben. Dieses Forum ist richtig klasse und man weiß, dass man nicht allein ist.
Ich habe soweit jetzt auch alles durch und warte auf meinen Bescheid. Anfang November war die Begutachtung zwecks Einstufung der Prozente, leider habe ich bis heute noch nichts vom VA gehört.
Wie lange kann so etwas dauern, bis endgültig der Bescheid erlassen wird. Hat jemand von euch Erfahrung?
ich habe mich gerade angemeldet und bin ganz NEU hier. Erst einmal ein großes Lob an alle, die ihre Sorgen und Nöte hier ganz offen einstellen um somit auch anderen
Betroffenen zu helfen und gute Tipps geben. Dieses Forum ist richtig klasse und man weiß, dass man nicht allein ist.
Ich habe soweit jetzt auch alles durch und warte auf meinen Bescheid. Anfang November war die Begutachtung zwecks Einstufung der Prozente, leider habe ich bis heute noch nichts vom VA gehört.
Wie lange kann so etwas dauern, bis endgültig der Bescheid erlassen wird. Hat jemand von euch Erfahrung?
-
Elona
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallo Kullerauge
ich kann jetzt von meinen persönlichen Erfahrungen berichten. So schnell geht das nicht. Wenn du November die Begutachtung hattest, dauert es mindestens 1-2 Monate bis das Gutachten geschrieben wurde und ans Versorgungsamt geht. Das wird dann ersteinmal dort vom ärztlichen Dienst überprüft und das kann auch nochmal dauern. Bei mir waren die dort mit dem Gutachten nicht so einverstanden und haben nochmal eins per Aktenlage durchführen lassen (aktenlage ist eigentlich in der Sache nicht zulässig bzw. ist angreifbar). Da hätte theoretisch ein Bescheid ergehen können. Wäre von der ersten Begutachtung bis zum ersten möglichen Bescheid 10 Monate.
Bei mir lief es dann nochmal etwas komplizierter. Habe von Antragsstellung bis Bescheid genau 3 Jahre gebraucht. Also ohne das ich in den Widerspruch musste oder irgendein Strafverfahren abgewartet werden musste.
ich kann jetzt von meinen persönlichen Erfahrungen berichten. So schnell geht das nicht. Wenn du November die Begutachtung hattest, dauert es mindestens 1-2 Monate bis das Gutachten geschrieben wurde und ans Versorgungsamt geht. Das wird dann ersteinmal dort vom ärztlichen Dienst überprüft und das kann auch nochmal dauern. Bei mir waren die dort mit dem Gutachten nicht so einverstanden und haben nochmal eins per Aktenlage durchführen lassen (aktenlage ist eigentlich in der Sache nicht zulässig bzw. ist angreifbar). Da hätte theoretisch ein Bescheid ergehen können. Wäre von der ersten Begutachtung bis zum ersten möglichen Bescheid 10 Monate.
Bei mir lief es dann nochmal etwas komplizierter. Habe von Antragsstellung bis Bescheid genau 3 Jahre gebraucht. Also ohne das ich in den Widerspruch musste oder irgendein Strafverfahren abgewartet werden musste.
-
Kullerauge
- Beiträge: 21
- Registriert: Do Feb 19, 2015 8:34 am
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallo Elona,
danke für deine Antwort. Also dauert es bei mir noch etwas und ich muss mich weiter in Geduld üben.
Der Professor, der meine Begutachtung gemacht hatte, schickte das fertige Gutachten noch vor Weihnachten an das VA.
Du musstest ja auch ganz schön lange auf deinen Bescheid warten, Elona. Ich hoffe und wünsche mir, dass ich soweit auch alles ohne Widerspruch durch bekomme.
Ich hatte einen schon etwas älteren Professor als Gutachter. Er war sehr empathisch und fragte auch ob ich eine Pause bräuchte, als ich dann nur noch heulte. Trinken hatte er mir auch immer wieder angeboten. Ich hatte mir alles viel schlimmer vorgestellt, obwohl es vom psychischen her schon extrem war.
Von dem Gutachten möchte ich dann eine Kopie bzw. Einsicht, ich möchte schon wissen was da so geschrieben wurde. Bei muss wohl ein Arzt entscheiden, ob ich das darf. Ist das wirklich so ?
danke für deine Antwort. Also dauert es bei mir noch etwas und ich muss mich weiter in Geduld üben.
Der Professor, der meine Begutachtung gemacht hatte, schickte das fertige Gutachten noch vor Weihnachten an das VA.
Du musstest ja auch ganz schön lange auf deinen Bescheid warten, Elona. Ich hoffe und wünsche mir, dass ich soweit auch alles ohne Widerspruch durch bekomme.
Ich hatte einen schon etwas älteren Professor als Gutachter. Er war sehr empathisch und fragte auch ob ich eine Pause bräuchte, als ich dann nur noch heulte. Trinken hatte er mir auch immer wieder angeboten. Ich hatte mir alles viel schlimmer vorgestellt, obwohl es vom psychischen her schon extrem war.
Von dem Gutachten möchte ich dann eine Kopie bzw. Einsicht, ich möchte schon wissen was da so geschrieben wurde. Bei muss wohl ein Arzt entscheiden, ob ich das darf. Ist das wirklich so ?
-
Elona
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Bei mir waren die Gutachter auch sehr nett und haben mich gut behandelt. Hatte also insofern auch wirklich Glück. Ebenso sind wohl Jahrelange Bearbeitungszeit nichts seltenes.
Bei mir hat der Gutachter wo mich persönlich begutachtet hat einen GdS von 50 festgestellt. Das Versorgungsamt fand das zu hoch und hat es bei sich zu einer Gutachterin. Diese hat so begutachtet wie ich es von einige hier schon mitbekommen hab. Es war ein Schlechtachten. Dort wurde alles auf meine Familie geschoben (hatte eine gute Kindheit) und auf meinen Crohn (chronische Darmerkrankung, wo aber erst bei der Gerichtsverhandlung ausgebrochen ist). Sie hat mir einen GdS max. von 20 zugestanden. Diese Dame hat alles per Aktenlage gemacht.
Ich hatte dann einen guten SB. Er hat mich angerufen und mitgeteilt, dass sein Chef die 20 GdS im Bescheid haben will. Denn mit 20 hast du keine Ansprüche auf irgendwelche Renten. Wir haben dann ausgemacht, dass ich nochmals begutachtet werde und noch kein Bescheid. Dann wieder Gutachten usw.
Die Gutachten einzusehen hast du schon das Recht. Du darfst deine Akte einsehen. Nur wenn jemand psychisch labil ist und belastendes steht meistens in den Gutachten drin, dann ist das schwierig. Wäre besser, dass dann mit dem Therapeuten anzusehen. Der kann dann gleich auch übersetzen. Falls du in den Widerspruch gehst, müssen sie dir alles geben. Denn ansonsten könntest du deine Rechte nicht geltend machen. Ich habe den Widerspruch vom VDK machen lassen. Ich habe von ihnen die 2 Gutachten kopiert bekommen, also wo ich persönlich begutachtet wurde. Das schlechte haben sie nicht, ist wahrscheinlich besser so. Ich würde mich wahrscheinlich sehr aufregen.
Ich hatte im laufenden Verfahren schon um Kopie der Gutachten gebeten. Habe nichts bekommen. Bei mir ist das zuständige Versorgungsamt in einem ganz anderen Bundesland und mal vorbeigehen und persönlich in die Akte schauen, war nicht möglich.
Bei mir hat der Gutachter wo mich persönlich begutachtet hat einen GdS von 50 festgestellt. Das Versorgungsamt fand das zu hoch und hat es bei sich zu einer Gutachterin. Diese hat so begutachtet wie ich es von einige hier schon mitbekommen hab. Es war ein Schlechtachten. Dort wurde alles auf meine Familie geschoben (hatte eine gute Kindheit) und auf meinen Crohn (chronische Darmerkrankung, wo aber erst bei der Gerichtsverhandlung ausgebrochen ist). Sie hat mir einen GdS max. von 20 zugestanden. Diese Dame hat alles per Aktenlage gemacht.
Ich hatte dann einen guten SB. Er hat mich angerufen und mitgeteilt, dass sein Chef die 20 GdS im Bescheid haben will. Denn mit 20 hast du keine Ansprüche auf irgendwelche Renten. Wir haben dann ausgemacht, dass ich nochmals begutachtet werde und noch kein Bescheid. Dann wieder Gutachten usw.
Die Gutachten einzusehen hast du schon das Recht. Du darfst deine Akte einsehen. Nur wenn jemand psychisch labil ist und belastendes steht meistens in den Gutachten drin, dann ist das schwierig. Wäre besser, dass dann mit dem Therapeuten anzusehen. Der kann dann gleich auch übersetzen. Falls du in den Widerspruch gehst, müssen sie dir alles geben. Denn ansonsten könntest du deine Rechte nicht geltend machen. Ich habe den Widerspruch vom VDK machen lassen. Ich habe von ihnen die 2 Gutachten kopiert bekommen, also wo ich persönlich begutachtet wurde. Das schlechte haben sie nicht, ist wahrscheinlich besser so. Ich würde mich wahrscheinlich sehr aufregen.
Ich hatte im laufenden Verfahren schon um Kopie der Gutachten gebeten. Habe nichts bekommen. Bei mir ist das zuständige Versorgungsamt in einem ganz anderen Bundesland und mal vorbeigehen und persönlich in die Akte schauen, war nicht möglich.
-
Kullerauge
- Beiträge: 21
- Registriert: Do Feb 19, 2015 8:34 am
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallo Elona,
da hast du ja schon einiges durch. Warum wird es einem immer nur so schwer gemacht? Ich kann das echt nicht verstehen!!!
Ich hatte meinen Gutachter auch gefragt, ob ich seiner Meinung nach Ansprüche hätte, er wusste das auch mit den 50%. Er bejahte dies und war von meinem Fall auch etwas geschockt, wie bei mir alles so ablief. Er hatte ja meine gesamte Akte schon vorab, auch die Strafakte von den Tätern. Da dies zu DDR Zeiten geschah, wurde ja alles totgeschwiegen und auch ich wurde Mundtot von der Polizei gemacht. Was er gar nicht verstehen konnte, war das die Täter eine ganz geringe Strafe erhielten.
Seit 2011 versuche ich jetzt alles aufzuarbeiten. Mir geht es immer schlechter, ich habe viele Jahre alles verdrängt. 2011 hat es mich dann richtig umgeknallt. Ich habe die Jahre zuvor nicht auf meinen Körper gehört und das hat sich ganz dolle gerächt. Seit 2013 voll Erwerbsgemindert, Ptbs, Angst,- Panikat., Bluthochdruck, Collitis ulcerosa, Magenprobleme, Migräne, Gelenkrheuma, Fibromyalgie, LWS, BWS - Problematik, Asthma, u.u.u.. Ich denke das VA kann meinen Bescheid nicht negieren, da es sich um Folgeerkrankungen handelt. Aber wie sagt man so schön " Man hat schon Pferde ko...... gesehen, vor der Apotheke".
Ich habe noch einiges vor mir. Das mit dem OEG ist der Anfang, dann geht es weiter mit meiner Rehabilitierung, was dann noch mehr Nerven kostet. Ich muss das alles machen, denn sonst werde ich nie Ruhe finden. Ich habe zu lange alles verschwiegen und geduckmäusert.
da hast du ja schon einiges durch. Warum wird es einem immer nur so schwer gemacht? Ich kann das echt nicht verstehen!!!
Ich hatte meinen Gutachter auch gefragt, ob ich seiner Meinung nach Ansprüche hätte, er wusste das auch mit den 50%. Er bejahte dies und war von meinem Fall auch etwas geschockt, wie bei mir alles so ablief. Er hatte ja meine gesamte Akte schon vorab, auch die Strafakte von den Tätern. Da dies zu DDR Zeiten geschah, wurde ja alles totgeschwiegen und auch ich wurde Mundtot von der Polizei gemacht. Was er gar nicht verstehen konnte, war das die Täter eine ganz geringe Strafe erhielten.
Seit 2011 versuche ich jetzt alles aufzuarbeiten. Mir geht es immer schlechter, ich habe viele Jahre alles verdrängt. 2011 hat es mich dann richtig umgeknallt. Ich habe die Jahre zuvor nicht auf meinen Körper gehört und das hat sich ganz dolle gerächt. Seit 2013 voll Erwerbsgemindert, Ptbs, Angst,- Panikat., Bluthochdruck, Collitis ulcerosa, Magenprobleme, Migräne, Gelenkrheuma, Fibromyalgie, LWS, BWS - Problematik, Asthma, u.u.u.. Ich denke das VA kann meinen Bescheid nicht negieren, da es sich um Folgeerkrankungen handelt. Aber wie sagt man so schön " Man hat schon Pferde ko...... gesehen, vor der Apotheke".
Ich habe noch einiges vor mir. Das mit dem OEG ist der Anfang, dann geht es weiter mit meiner Rehabilitierung, was dann noch mehr Nerven kostet. Ich muss das alles machen, denn sonst werde ich nie Ruhe finden. Ich habe zu lange alles verschwiegen und geduckmäusert.
-
Sternchen
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Nur mal am Rande, passt auf was ihr alles in einem Forum preisgibt. Jeder kann hier frei mitlesen.
Zählt hier bitte nicht eure einzelnen Krankheiten auf. Als Fremder kann man ganz schnell bei gewissen Vorangaben
eins und eins zusammen ziehen. Ich kann euch nur ans Herz legen seid mit euren Angaben bitte vorsichtig.
Zählt hier bitte nicht eure einzelnen Krankheiten auf. Als Fremder kann man ganz schnell bei gewissen Vorangaben
eins und eins zusammen ziehen. Ich kann euch nur ans Herz legen seid mit euren Angaben bitte vorsichtig.
-
Kullerauge
- Beiträge: 21
- Registriert: Do Feb 19, 2015 8:34 am
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hm, ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Ich verstehe es nicht. Warum eins und eins zusammen ziehen?Sternchen hat geschrieben:Nur mal am Rande, passt auf was ihr alles in einem Forum preisgibt. Jeder kann hier frei mitlesen.
Zählt hier bitte nicht eure einzelnen Krankheiten auf. Als Fremder kann man ganz schnell bei gewissen Vorangaben
eins und eins zusammen ziehen. Ich kann euch nur ans Herz legen seid mit euren Angaben bitte vorsichtig.
-
Sternchen
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Ganz einfach, ein Fremder kann ganz schnell mithilfe von Infos Zusammenhänge erkennen.
Okay, es bleibt aber jedem frei überlassen wie viel private Infos er öffentlich im Netz stellen möchte.
Jeder hat Zugriff auf was du hier schreibst. Du verstehst ?
Okay, es bleibt aber jedem frei überlassen wie viel private Infos er öffentlich im Netz stellen möchte.
Jeder hat Zugriff auf was du hier schreibst. Du verstehst ?
-
Kullerauge
- Beiträge: 21
- Registriert: Do Feb 19, 2015 8:34 am
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Alles klar, danke.
-
Elona
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Hallo zusammen,
endlich haben wirs geschafft und auch die Zinsen wurden berechnet und zumindest mal bescheidet. Ich denke bei der nächsten Auszahlung wird es dabei sein. Die haben behauptet, die Zinsen müssen extra beantragt werden und ein extra Bescheid ergehen. Aha, sowas hab ich ja noch nie gehört. Weiß man das mit den Zinsen nicht, hat man halt Pech gehabt und die sich Geld gespart. Wie war das bei euch?
Wegen dem BSA usw. hab ich immer noch nix weiter gehört. Naja sind ja auch erst 4 Monate. Nach 6 Monaten lass ich spätestens wieder anfragen. Denn in der Zeit sind sie eigentlich verpflichtet. Aber wir wissen ja, beim OEG ist nichts normal.
Wisst ihr etwas wie das mit der Zuzahlungsbefreiung ist? Wenn ich richtig weiß, muss ich keine Zuzahlung zahlen, zumindest bei den Sachen wo die Schäden anerkannt sind. Wären bei mir ja die ganzen psychischen Diagnosen. Aber ich hab mal gelesen, dass ich ab einem GdS von 50 auch auf die anderen befreit werde. Hat das schon jemand durch? Die bei der KK stellen sich dumm. Kamen immer mit ihrer 1% Regelung. Aber ist ja was anderes. Sie meinten sie müssen sich an dieses Gesetzbuch halten. Aber was bei uns ist, ist ja ein anderes und somit nö.
Die beim Versorgungsamt sind mir nicht so recht gewillt zu helfen. Und um ehrlich zu sein hab ich auf die eine keine Lust. Es gibt aber ja noch mehr wie die Renten bzw. Geldleistungen. Aber irgendwie hilft mir keiner, wie das überhaupt funktioniert. Habt ihr jemanden der euch hilft? Ich hab hier zwar einige die mir gerne helfen würden, aber keine Ahnung von der Materie haben.
LG Elona
endlich haben wirs geschafft und auch die Zinsen wurden berechnet und zumindest mal bescheidet. Ich denke bei der nächsten Auszahlung wird es dabei sein. Die haben behauptet, die Zinsen müssen extra beantragt werden und ein extra Bescheid ergehen. Aha, sowas hab ich ja noch nie gehört. Weiß man das mit den Zinsen nicht, hat man halt Pech gehabt und die sich Geld gespart. Wie war das bei euch?
Wegen dem BSA usw. hab ich immer noch nix weiter gehört. Naja sind ja auch erst 4 Monate. Nach 6 Monaten lass ich spätestens wieder anfragen. Denn in der Zeit sind sie eigentlich verpflichtet. Aber wir wissen ja, beim OEG ist nichts normal.
Wisst ihr etwas wie das mit der Zuzahlungsbefreiung ist? Wenn ich richtig weiß, muss ich keine Zuzahlung zahlen, zumindest bei den Sachen wo die Schäden anerkannt sind. Wären bei mir ja die ganzen psychischen Diagnosen. Aber ich hab mal gelesen, dass ich ab einem GdS von 50 auch auf die anderen befreit werde. Hat das schon jemand durch? Die bei der KK stellen sich dumm. Kamen immer mit ihrer 1% Regelung. Aber ist ja was anderes. Sie meinten sie müssen sich an dieses Gesetzbuch halten. Aber was bei uns ist, ist ja ein anderes und somit nö.
Die beim Versorgungsamt sind mir nicht so recht gewillt zu helfen. Und um ehrlich zu sein hab ich auf die eine keine Lust. Es gibt aber ja noch mehr wie die Renten bzw. Geldleistungen. Aber irgendwie hilft mir keiner, wie das überhaupt funktioniert. Habt ihr jemanden der euch hilft? Ich hab hier zwar einige die mir gerne helfen würden, aber keine Ahnung von der Materie haben.
LG Elona
-
Gast02
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Guten Tag,
Ersteinmal Glückwunsch das du es geschaft hast.
Das Versorgungsamt ist verpflichtet dich zu Beraten (§14 SGB I) und zwar auch von sich aus dir mitzuteilen was du alles noch Beantragen kannst das ist die so genannte Spontanberatung dies hat das BSG in 4/2013 geurteilt. weise bitte daraufhin das die Herrschaften hierzu verpflichtet sind, das die Zuzahlungsbefreiuung möglich ist habe ich ebenfalls gehört.
Schau bitte mal im BVG nach, vieleicht findest du da was du suchst (Tschuldigung für das Du)
Zinsen brauchen nicht Beantragt werden meines wissens das die zu zahlen sind müste den Herrschaften eigentlich bekannt sein zumindest setze ich das vorraus.
gruss
Gast02
In meiner Sache muss die Gutachterin zu meiner Stellungnahme Gutachterlich Stellung nehmen.
Ersteinmal Glückwunsch das du es geschaft hast.
Das Versorgungsamt ist verpflichtet dich zu Beraten (§14 SGB I) und zwar auch von sich aus dir mitzuteilen was du alles noch Beantragen kannst das ist die so genannte Spontanberatung dies hat das BSG in 4/2013 geurteilt. weise bitte daraufhin das die Herrschaften hierzu verpflichtet sind, das die Zuzahlungsbefreiuung möglich ist habe ich ebenfalls gehört.
Schau bitte mal im BVG nach, vieleicht findest du da was du suchst (Tschuldigung für das Du)
Zinsen brauchen nicht Beantragt werden meines wissens das die zu zahlen sind müste den Herrschaften eigentlich bekannt sein zumindest setze ich das vorraus.
gruss
Gast02
In meiner Sache muss die Gutachterin zu meiner Stellungnahme Gutachterlich Stellung nehmen.
-
Elona
Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen
Wollt mich mal melden. Zumindest wurde mir nun bei der KK weiter geholfen. Ich dachte ich geb mal die Infos weiter.
Also mit der Zuzahlung ist das so: Es werden ja bestimmt Krankheiten anerkannt vom Versorgungsamt und immer wenn aufgrund dieser Diagnose ein Rezept ausgestellt wird muss der Arzt ein Kreuz anders setzen und zwar bei BVG. Somit wird das dann direkt abgerechnet und es müssen keine umständlichen hin und her geben.
Dann weiß ich jetzt noch was wegen Haushaltshilfe. Ich hätte letztes Jahr Haushaltshilfe gebraucht aufgrund meines psychischen Zustands. Die Krankenkasse hat mir dies nur verwehrt, da es sich um eine chronische Krankheit handelt, das Jugendamt ist eingesprungen, aber war auch Glückssache. Also wenn der MDK sagt, ja Haushaltshilfe wäre medizinisch nötig, aber KK nicht zuständig wegen chronisch, dann geht das weiter ans Versorgungsamt. Aber beim Versorgungsamt muss eben dieses Gutachten vom MDK vorliegen.
Ich wurde sozusagend "Beraten" im Bescheid damals. Da wurde mir aufgelistet was ich noch beantragen kann. Also AR, BSA, Erhöhung... Naja und es wurden die Gesetztestexte dazugelegt. Aber aus dene schlau werden ist ja so eine Sache. Wie lang würdet ihr dene Zeit geben bevor ihr mal nachfragt, wie es mit BSA usw. aussieht?
Es sind jetzt 4 Monate und sie haben nicht noch irgendwas angefordert. Zum Bearbeiten brauchen die doch weitere Unterlagen oder?
Also mit der Zuzahlung ist das so: Es werden ja bestimmt Krankheiten anerkannt vom Versorgungsamt und immer wenn aufgrund dieser Diagnose ein Rezept ausgestellt wird muss der Arzt ein Kreuz anders setzen und zwar bei BVG. Somit wird das dann direkt abgerechnet und es müssen keine umständlichen hin und her geben.
Dann weiß ich jetzt noch was wegen Haushaltshilfe. Ich hätte letztes Jahr Haushaltshilfe gebraucht aufgrund meines psychischen Zustands. Die Krankenkasse hat mir dies nur verwehrt, da es sich um eine chronische Krankheit handelt, das Jugendamt ist eingesprungen, aber war auch Glückssache. Also wenn der MDK sagt, ja Haushaltshilfe wäre medizinisch nötig, aber KK nicht zuständig wegen chronisch, dann geht das weiter ans Versorgungsamt. Aber beim Versorgungsamt muss eben dieses Gutachten vom MDK vorliegen.
Ich wurde sozusagend "Beraten" im Bescheid damals. Da wurde mir aufgelistet was ich noch beantragen kann. Also AR, BSA, Erhöhung... Naja und es wurden die Gesetztestexte dazugelegt. Aber aus dene schlau werden ist ja so eine Sache. Wie lang würdet ihr dene Zeit geben bevor ihr mal nachfragt, wie es mit BSA usw. aussieht?
Es sind jetzt 4 Monate und sie haben nicht noch irgendwas angefordert. Zum Bearbeiten brauchen die doch weitere Unterlagen oder?