schön, dass du hier auch mal vorbei schaust.
Danke auch für die Tipps.
Bin gespannt, was nächsten Dienstag bei der neuen Anwältin rauskommt. Kanns garnicht abwarten. Habe so viele Fragen.
Also bis bald und
liebe Grüße
Jenni
lillynm hat geschrieben:Hallo,
ich habe da mal eine Frage zum OEG und ich hoffe dass das in Ordnung ist?!
>Hm,ich weis im Infobereich steht einiges zum OEG,aber ich tu mich grad >so schwer das alles durchzulesen,geschweige denn auch das zu >verstehen!
Ich denke, dass es SEHR SINNVOLL ist, sich da einzuarbeiten, wenn du einen OEG-Antrag stellen willst. Meist wissen selbst die Anwälte nicht alle aktuellen Urteile, etc. - da ist es immer gut, selbst informiert zu sein, denk ich... hier sind auch viele hilfreiche Geister zu finden...
>Ich möchte ja auch einen OEG-Antrga stellen,..aber was ist dann mein >erster Schritt?Und wie läuft das dann? Also im November ist ja das >Berufungsverfahren,sollte ich bis dahin warten?Macht es das dann >leichter?
Der erste Schritt ist wohl, den Antrag auszufüllen. Den kann man meist bei den Versorgungsämtern oder Landschaftsverbänden, je nachdem, welches Amt für dich zuständig ist, downzuloaden... Ich habe keinen Hintergrund zu dir, daher kann ich dir die Frage mit dem "Berufungsverfahren" nicht beantworten... Wildwasser macht meines Wissens nach auch Beratungen zum OEG, auch in Duisburg - wenn ich mich recht erinnere - gibt es dazu ne private Initiative, die Beratungen anbietet... es ist schon sinnvoll, den Antrag mit jemand zusammen auszufüllen, der sich auskennt, denk ich...
>Und muß ich dafür eine Anwältin haben? Ich mein,...ich habe ja jetzt >eine,die kosten muß ich dank der Prozesskostenbeihilfe nicht tragen,aber >wenn ich dann zum OEG-Antrag wieder eine Anwältin brauche,....ich >habe doch kein Geld dafür!![]()
Der Weiße Ring zahlt auf Antrag auch vielleicht eine Anwältin... ich würde es mit einer Anwältin machen, allerdings musst du da etwas rumtelefonieren, wer sich mit OEG wirklich auskennt - ich weiß nicht, ob du ein Altfall bist (das bedeutet, dass die Gewalttaten wegen derer du OEG beantragen möchtest, vor dem Beginn des Gesetzes im Jahr 1976 liegen) oder nicht, etc. -
Ich kann dir sehr empfehlen auf der Site von www.rue94.de den Reader "Kein Recht für Opfer zu lesen"; er hat, wenn ich mich recht erinnere, mehr als 40 Seiten, aber danach weißt du schon ziemlich viel über Procedere etc.
>Entschuldigt dir Fragen.....
Das erinnert mich an die Sesamstraße:-) - wer nicht fragt, bleibt dumm... und das wollen wir doch nicht:-)
sorry, ich hab jetzt recht kurz geantwortet, bin gerade erst von einer Reise zurückgekommen und muss noch 100 Mails lesen:-(
LG
Meli
Gruß lillynm