Re: Opferentschädigung
Verfasst: So Sep 07, 2025 7:20 pm
Hallo Eli,
ich möchte dich keineswegs nerven, aber auch indirekte Beweise können wichtig sein, da sie als Indizien in einem Glaubhaftigkeitsgutachten evtl genutzt werden können. Will heißen, klar ist eine Nachbarin, die zB Schreie gehört hat, keine direkte Zeugin. Aber sie könnte schon mal was darüber sagen, wie sie euch so wahrgenommen hat. Nur als Beispiel…
Hast du deinen Antrag schon gestellt?
Ich habe gerade gelesen, dass deine Freundin Schwierigkeiten hatte, weil sie schon als Kind Opfer von Gewalt wurde. Das ist ja auch eine Straftat. Vielleicht dazu noch mal einen Antrag stellen oder das Amt/Gericht/Gutachter darauf hinweisen. Klar ist die Abgrenzung was die Schadensfolgen betrifft zu den anderen Traumatisierungen sehr schwierig, bis unmöglich. Aber dann wären alle folgenden Taten (ab Gewalt in der Kindheit) Verschlechterungen der 1. Tat(folgen).
So hätte ich’s vielleicht noch mal versucht aufzuziehen - als Idee.
Hat sie denn eine gute Anwältin?
Und du auch? Hast du auch eine Anwältin? Konntest du Fragen stellen, an denen DU ihre Qualifikation erkennen konntest. Es gibt leider einige Anwälte, die halten sich für gute Opferanwälte, sind es aber nur bedingt.
Gruß Rübe
ich möchte dich keineswegs nerven, aber auch indirekte Beweise können wichtig sein, da sie als Indizien in einem Glaubhaftigkeitsgutachten evtl genutzt werden können. Will heißen, klar ist eine Nachbarin, die zB Schreie gehört hat, keine direkte Zeugin. Aber sie könnte schon mal was darüber sagen, wie sie euch so wahrgenommen hat. Nur als Beispiel…
Hast du deinen Antrag schon gestellt?
Ich habe gerade gelesen, dass deine Freundin Schwierigkeiten hatte, weil sie schon als Kind Opfer von Gewalt wurde. Das ist ja auch eine Straftat. Vielleicht dazu noch mal einen Antrag stellen oder das Amt/Gericht/Gutachter darauf hinweisen. Klar ist die Abgrenzung was die Schadensfolgen betrifft zu den anderen Traumatisierungen sehr schwierig, bis unmöglich. Aber dann wären alle folgenden Taten (ab Gewalt in der Kindheit) Verschlechterungen der 1. Tat(folgen).
So hätte ich’s vielleicht noch mal versucht aufzuziehen - als Idee.
Hat sie denn eine gute Anwältin?
Und du auch? Hast du auch eine Anwältin? Konntest du Fragen stellen, an denen DU ihre Qualifikation erkennen konntest. Es gibt leider einige Anwälte, die halten sich für gute Opferanwälte, sind es aber nur bedingt.
Gruß Rübe