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Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: So Nov 21, 2010 1:57 pm
von MickeyMouse
@Verflucht,

danke für deinen ausführliche Antwort.

Ich stand in einen Arbeitsverhältnis, als ich bei der Gutachterin war. Daher wird sich an meinen % nichts ändern. Ich bin zur Zeit aufgrund einer anderen Erkrankung nicht in einem Arbeitsverhältnis. Sobald ich wieder Arbeitsfähig bin, werde ich mir eine neue Anstellung suchen. Sobald ich einen Anstellung gefunden habe, werde ich dies dem Versorgungsamt mitteilen. Ich denke das reicht aus.

Ich habe weiter gegooglet und herausgefunden, dass unter diesen §69 SGB IX der Schwerbehindertenausweis gemeint ist. Diesen werde ich noch nicht beantragen. Das ist mir im Moment zu früh.

Vielen Dank
MickeyMouse

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Di Nov 30, 2010 4:06 pm
von minka
hallo,
ich hoff mal hier überhaupt richtig zu sein aber ich bin soeben erst über die möglichkeiten eines oeg gestossen. ich habe ein paar fragen dazu, je mehr ich aber selbst versuche herauszubekommen umso mehr bahnhof versteh ich. vielleicht hat aber ja jemand eine ähnliche situation bereits gehabt und kann mir tipps geben.

kann ich einen antrag auch dann stellen wenn keine anzeige gegen den täter gemacht wurde? kommt es da zu einer öffentlichen verhandlung? dauert es lange nach antragstellung davon überhaupt was zu hören bzw ablehnung?
ich habe eine PTBS mit svv zur diagnose, bereits therapien h-auch stationär und beginne bald eine traumatherapie. bin jetzt 27, habe aber vor 4 jahren erst darüber gesprochen, von daher bislang nicht den mut auch soweit zur anzeige zu gehen aufgebracht.
welche beweislage muss erbracht werden, wenn es smb im kindesalter war? langen da die arztberichte vorerst aus dennen hervorgeht das meine diagnosen aufgrund des missbrauchs sind? oder MUSS erst anzeige erstattet und verurteilt werden?

würde mir schonmal weiter helfen falls jemand mir was dazu schreiben könnte. :)

viele liebe grüsse an euch
minka

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Di Nov 30, 2010 6:44 pm
von Meli2006
Das kommt wohl auf das Bundesland an, in welchem du wohnst, ob die Anträge nur annehmen, wenn da vorher ein Verfahren gewesen ist vor Gericht oder nicht. In NRW braucht man das nicht, Anzeige erstattet haben. Allerdings, wenn es Missbrauch im Kindesalter war, ist es immer schwierig, das zu beweisen. Deine Arztberichte sind sicher nützlich, in der Regel wird aber doch abgelehnt, meist mit Gründen wie "die Folgen waren nicht so schlimm" oder du wärst durch dein Mileu geschädigt oder weiß der Geier. Meist nützt auch der Widerspruch nix, zumindest meiner Erfahrung nach, und dann muss es vor Gericht. Solche Verfahren können sich sehr lange (Jahre) hinziehen und man wird öfters begutachtet werden. Man braucht auf jeden Fall gute Unterstützung bei dem Ganzen. Der Weiße Ring vergibt Beratungsscheine für Anwälte, es sollte ein Anwalt sein, der sich mit OEG auskennt, allerdings behaupten das viele Anwälte und tun doch nix, da musst du dich auf dein Gefühl verlassen, vielleicht. Wichtiger Artikel für den Anwalt als Anregung: "Kein Recht für Opfer?", den man im Internet über eine Suchmachine deines Vertrauens finden kann.

Ich wollte nicht entmutigen, nur aufzeigen, dass man da wirklich gute Energien für braucht, um diesen Verfahrensweg durchzustehen, und sich selbst gut erden können sollte:-) - und es gibt ja auch Ausnahmen, wo alles gleich sofort bewilligt wird. Vielleicht hast du ja Glück?

Alles Gute!
Meli

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Do Dez 02, 2010 1:39 pm
von minka
hallo meli,
vielen dank für deine antwort.

ich finde es nicht entmutigend von dir, eher offen und ehrlich :) lässt sich leider nichts schönreden dabei und lieber vorher wissen was in etwa auf einen zu kommt.
da ich von ausgehe das es viel energie kosten wird, möchte ich mich vorab informieren wo meine in chance in etwa stehen.
mit meiner erdung klappt es bereits immer besser zum glück ;)

ich wohne in bayern, weisst du vielleicht ob es hier ähnlich wie in nrw ist? habe bisher nur gelesen das bayern mit 33 % eine niedrige quote hat was abgelehnte anträge betrifft...schon wirklich heftig wie das ganze angegangen wird gesetztlich :(

danke für die tipps und werd mich mal noch weiter durchs www stöbern.

wünsch dir einen schönen tag noch

viele grüsse

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mi Dez 08, 2010 10:36 pm
von Nici22
huhu

bei mir wurde ein schwerbehindertenausweis beantragt hoffe bin hier richtig?? war bei einer gutachterin und die war auch ganz nett und so wollte wissen was ich für erkrankungen habe und dann mein gleichfewicht kontrolliert da ich ein frühchen war sie sagte ich hab 60% an behinderung sie meinte das sie merkt das ich traumatisiert bin und das ich motorische schwierigkeiten habe´. wie stehn die chancen?? nen hören grad zu bekommen

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Do Dez 09, 2010 8:25 pm
von Nici22
kann mir keiner helfen??

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Fr Dez 17, 2010 12:36 pm
von Gast
Frühchen hat ja nix mit dem OEG zutun. Das muß abgekärt werden, ob du motorische Schwierigkeiten hast, weil du Frühchen warst oder wegen des Traumas. Zwei verschiedene Paar Schuhe eben, das mit Frühchen und OEG.

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: So Mär 13, 2011 6:20 pm
von Mikki
Hallo,ich hab mal eine Frage....
Ich hab wegen jahrelangen sexuellen Mißbrauch in der Kindheit erst eine Anzeige 2006 gemacht,Antrag beim Versorgungsamt gestellt,die mir zugleich ein Antrag vom Oeg zuschickten,dadurch erfuhr ich erst von diesem Gesetz.
Zugleich nahm ich ein Anwalt....hatte auch einen Zeugen,der anfangs aber nicht aussagen wollte.....dadurch wurde der Antrag abgelehnt.Widerspruch eingelegt.
Der Kampf ging weiter,Der Zeuge sagt dann doch Feb.2010 für mich aus.
Seit dem warte ich auf ein Urteil...
das verfahren läft seit 2006.
Nun meine frage,ist das normal das es so lang dauert bis das Urteil raus geht?
das ist so ein kampf,man hat Angst Angst das einig. zu überstehen und falls es doch abgelehnt wird,wie verkraftet man das,wo man soviel leid durchgemacht hat...man möchte doch nur sein recht....

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: So Mär 13, 2011 7:05 pm
von Meli-2006
Du könntest doch über deinen Anwalt bei Gericht nachfragen, was nun mit dem Urteil ist?

Ich versteh gut, dass es sehr stressig erlebt wird. Leider versteh ich das gut.

Ich wünsch dir, dass du bald ein Ergebnis hast!

LG
Meli

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: So Mär 13, 2011 8:08 pm
von Mikki
danke,ich kann ja mal mit mein Anwalt reden,dacht auch das das eventuell negativ ist wenn man nachfragt,aber ich frag mal...danke nochmal

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Sa Apr 02, 2011 8:51 pm
von Taesha
Hallo ,

ich hätte da mal eine frage. Ich habe vor 3 Jahren den antrag auf opferentschädigung gestellt. Nach abschluss der beweisaufnahme bekam ich zuerst ein schreiben das bei mir alle voraussetzungen für eine bewilligung da sind. Dann entschied aufgrund eines gutachtens für einen rehaantrag ( der abgelehnt wurde weil ich ambulante therapie machen soll) das ich doch eine ablehnung bekam. Daraufhin legte ich zusammen mit meinem anwalt widerspruch ein wieder mit dem hinweis auf das gutachten. ich entschied mit meinem anwalt den fall niederzulegen weil ich nicht die kraft hatte weiterzumachen und weil ich kurz vor einem klinikaufenthalt war. Ich wollte mir die therapie dort nicht versauen lassen indem dauernd anfragen vom versorgungsamt kommen würden. In der betreffenden klinik war man von patienten die nur wegen rente hinkommen wenig begeistert und ich wollte auf keinen fall in diese schublade gesteckt werden.Lieber wollte ich auf die entschädigung verzichten denn die therapie dort war mir sehr wichtig und ich wollte das es mir endlich besser gehen sollte.Leiderf kamen ja in der hypnoseklinik ein paar dinge hoch mit denen ich nicht gerechnet hatte und es geht mir jetzt noch schlechter. Mein anwalt hat mir geraten einen neuantrag zu stellen und das habe ich jetzt durch ihn getan.
Jetzt zu meiner frage! Ich habe jetzt ein schreiben bekommen indem steht das mein anwalt eine richtigstellung zu dem ersten antrag eingereicht hat.
Es wurde jetzt ein bericht aus der klinik angefordert .Was mich beschäftigt ist das ich nicht weiss was in dem bericht steht da es mir verweigert wurde den bericht einzusehen. Ich muss immer eine schweigepflichtsentbindung( auch für die therapeutin) einreichen damit die ihn einsehen können.Ich selbst bekomme aber auf keinen fall eine kopie oder eine akteneinsicht.Falls ich den hausarzt wechsle und meine krankenakte haben will ist mein arzt angewiesen worden diesen bericht zu vernichten und nicht auszuhändigen.
Aufgrund der erfahrungen mit dem ersten gutachter der sich ja in dem gutachten über meinen pfälzer dialekt lustig gemacht hatte( setzte einige pfälzer worte die ich gesagt hatte in anführungszeichen) und der gemeint hatte das durch die smb fälle keine nachteile für mich entstanden wären, bin ich total unsicher und verängstigt weil ich befürchte das man sich wieder hinter meinem rücken über mich schieflacht . Wie kann ich nur an diese krankenakte kommen? Habe ich wirklich kein einsichtsrecht? Warum hält man den bericht vor mir unter verschluss? Ist das weil es mir in der klinik nach den flashbacks so schlecht ging? Ich wäre sehr,sehr dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

LG taesha

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mo Apr 04, 2011 9:30 pm
von Sandkastenzorro
Hallo, möchte hier nochmal explizit nachfragen im passenden Thread.

Ich habe die ersten 11 Jahre meines Lebens MB und Mißhandlung hinter mir durch meinen Erzeuger. Es gibt keine Zeugen für diese Taten, meine Mutter war keine Mittäterin, ist aber gestorben letztes Jahr. Ich habe vor vier Jahren einen Antrag auf Opferentschädigung gestellt, der zweimal abgelehnt wurde, weil ich in durch meine DIS in meiner Aussagekraft zu eingeschränkt wäre und es keine Beweise gäbe. Ich habe von WiWa eine Anwältin gestellt bekommen, bin aber nicht sicher, ob die genug Ahnung von OEG hat. Ich habe letztendlich Klage vorm Sozialgericht Dortmund eingelegt - was mittlerweile seit einem Jahr stumm ist. Meine Anwältin bekommt Briefe vom VA, in denen sie es sich nicht nehmen lassen, immerzu zu betonen, wie aussichtslos meine Chancen wären, den Gerichtsstreit zu gewinnen. Meine Anwältin will jetzt ein Glaubwürdigkeitsgutachten durchkriegen.

Das VA hat mich nicht ein einziges mal persönlich gesehen. Auch meine Forderung, mir eine Kopie meiner Akte zu machen, sind sie nicht nachgekommen, obwohl sie eigentlich gesagt hatten, daß sie es tun. Es wurde auch vom Amt kein Gutachter gestellt oder ähnliches. Den Täter konnte ich nicht anzeigen, weil er mit mir im selben Stadtteil gewohnt hat und ich einfach Angst hatte, daß er dann einen Brief von der Polizei bekommt und mich dann kalt macht. Erst, als meine Mutter gerstorben ist, konnte ich von dort wegziehen (konnte sie nicht alleine lassen vorher, weil sie Krebs hatte). Jetzt, wo keine Gefahr mehr besteht, ist sind die Taten allerdings verjährt und ich kann keine Anzeige mehr erstatten. Ich habe außerdem einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50. Der Gutachter dafür hat bei mir allerdings keine PTBS feststellen können - was ich mehr als seltsam finde, da das eines meiner schlimmsten Probleme ist.

Jetzt habe ich ein paar Fragen:

* Ist mein Fall wirklich aussichtslos?
* Wie lange dauert es, bis es zur Gerichtsverhandlung kommt ab Zeitpunkt der Klage?
* Wer stellt den MdE fest, und wonach richtet sich dieser?
* Was passiert bei einem Glaubwürdigkeitsgutachten?
* Was ist, wenn der Gutachter mich einfach nicht leiden kann und mich deshalb als unglaubwürdig darstellt?
* Was sagt der MdE genau aus?
* Erkennt das Gericht DIS überhaupt als Folgeschädigung von Mißbrauch an?
* Hat das Gutachten des Arztes, der über den GdB beim Schwerbehindertenausweis geschrieben hat, einen Wert vor Gericht?
* Ist die Entschädigung genug zum leben (nicht überleben)?

Liebe Grüße
Das Sandkastenzorrinchen

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Mo Apr 04, 2011 11:12 pm
von Meli-2006
Ich hab nur eine Empfehlung, lies dir "Kein Recht für Opfer?" durch, diesen Artikel einer Anwältin findest du im Internet über eine Suchmaschine deines Vertrauens...

LG
Meli

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Di Apr 05, 2011 4:25 pm
von Sandkastenzorro
Ich habe dieses "Kein Recht für Opfer" gelesen, allerdings verstehe ich knapp die Hälfte davon.
Bedeutet das, daß MPS sogar mehr ein Grund ist, die OE abzulehnen, als ein Grund, sie zu gewähren? Wegen amnestischer fragmentierter Erinnerung, die nicht aussagekräftig sind und so. Bedeutet das, daß jemand, der keine MPS hat und einfach nur sagt, er wurde mißbraucht, sogar mehr Substanz in der Aussage hat, als jemand, der MPS hat?

Re: OEG Diskussion/Ergänzungen/Erfahrungen

Verfasst: Di Apr 05, 2011 7:14 pm
von Meli-2006
Hör mal, wenn du deinen OEG-Fall gewinnen willst, wird dir nix anderes übrig bleiben, als dich selbst schlau zu machen, oder deiner Anwältin zu vertrauen. Gib ihr doch den Artikel zu lesen!