Re: OEG und VDK
Verfasst: Mi Jul 22, 2026 4:41 pm
Hallo,
es kommen mehrere Dinge zusammen, weshalb die Beantragung des SER für schwer traumatisierte Menschen so läuft wie sie läuft.
Die Mitarbeitenden müssen Anträge nach rechtlichen und verwaltungstechnischen Vorgaben prüfen. DAs ist erst mal ganz sachlich und emotionslos. Es gibt eine Art Liste, die sie genau abarbeiten müssen und oft können sie nur abhaken, bzw. nur mit ja oder nein antworten. Das kann dazu führen, dass der Blick stärker auf Nachweise, Fristen und Kriterien gerichtet ist als auf die betroffene Person. Für die Sachbearbeiter_innen ist es ein Verwaltungsakt, der abgearbeitet werden muss. Das darf diesen nicht vorgehalten werden, denn es ist ein Systemfehler.
Zeitmangel, hohe Fallzahlen und bürokratische Abläufe erschweren es Mitarbeitenden, jedem Fall die Aufmerksamkeit zu schenken, die er eigentlich verdient.
Die Abläufe sind suboptimal. Wenn mal kein Häkchen gemacht werden kann, dann wird ab diesem Punkt nicht mehr an dem Antrag gearbeitet, sondern erst alles gemacht, damit dieses Häkchen gesetzt werden kann. So kann es sein, dass ein Bericht fehlt oder etwas geprüft werden muss und somit wird entweder der Antrag auf die Seite gelegt, bis der Bericht da ist oder eben weitergegeben, wenn jemand anderes für die Prüfung verwantwortlich ist.
Nicht alle Sachbearbeitenden oder Entscheidungsgremien verfügen über eine fundierte traumasensible Ausbildung. Traumatisierte Menschen erinnern sich häufig nicht chronologisch, reagieren emotional oder vermeiden bestimmte Themen. Wer diese Zusammenhänge nicht kennt, kann Aussagen fälschlicherweise als widersprüchlich oder unglaubwürdig bewerten.
Es sind oft Juristinnen, welche die Entscheidungen treffen. Und oft leider ohne zusätzliche Ausbildung. Obwohl das Wissen über sexualisierte Gewalt zugenommen hat, gibt es immer noch Vorstellungen wie: "Kann das wirklich so gewesen sein?", "Warum wurde nichts früher gesagt?" oder "Gibt es ausreichende Beweise?". Solche Denkweisen beeinflussen manchmal unbewusst den Umgang mit den Berichten der Betroffenen.
Für mich fängt es bereits bei den Begrifflichkeiten an. So kann die Tatsache, dass missbrauchende Eltern kriegstraumatisiert sind, als sogenannten "Milieuschaden" bezeichnet werden, der nicht durch das SER abgedeckt ist. Beim SER geht es ja darum, den Schaden, welche die Gemeinschaft zu verantworten hat, "auszugleichen". Dass das eine mit dem anderen zusammenhängt, spielt oft keine Rolle. Je nachdem, welcher Mensch die Entscheidungen trifft.
Das alles liegt u.a. auch in der Geschichte des OEG begründet. Das OEG wurde 1976 ursprünglich geschaffen, um Menschen zu entschädigen, die Opfer vorsätzlicher Gewalttaten (Überfall etc.) geworden sind. Der Schwerpunkt lag dabei auf der staatlichen Fürsorge, aber auch auf der Überprüfung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Das führte zu einer Verwaltungskultur, in der Fragen wie diese im Mittelpunkt standen:
Ist die Gewalttat nachweisbar?
Ist sie mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen?
Sind die gesundheitlichen Folgen auf diese Tat zurückzuführen?
Diese Beweisorientierung hat die Verwaltungspraxis nachhaltig geprägt und hat oft zur Folge, dass sich Betroffene sexueller Gewalt eher als Antragstellende unter Verdacht denn als Menschen mit berechtigtem Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung erleben. Die Reform durch das SGB XIV verfolgt zwar einen stärker traumasensiblen Ansatz, doch dessen Umsetzung in der Praxis ist erst am Anfang und ein fortlaufender Prozess.
sayeda
es kommen mehrere Dinge zusammen, weshalb die Beantragung des SER für schwer traumatisierte Menschen so läuft wie sie läuft.
Die Mitarbeitenden müssen Anträge nach rechtlichen und verwaltungstechnischen Vorgaben prüfen. DAs ist erst mal ganz sachlich und emotionslos. Es gibt eine Art Liste, die sie genau abarbeiten müssen und oft können sie nur abhaken, bzw. nur mit ja oder nein antworten. Das kann dazu führen, dass der Blick stärker auf Nachweise, Fristen und Kriterien gerichtet ist als auf die betroffene Person. Für die Sachbearbeiter_innen ist es ein Verwaltungsakt, der abgearbeitet werden muss. Das darf diesen nicht vorgehalten werden, denn es ist ein Systemfehler.
Zeitmangel, hohe Fallzahlen und bürokratische Abläufe erschweren es Mitarbeitenden, jedem Fall die Aufmerksamkeit zu schenken, die er eigentlich verdient.
Die Abläufe sind suboptimal. Wenn mal kein Häkchen gemacht werden kann, dann wird ab diesem Punkt nicht mehr an dem Antrag gearbeitet, sondern erst alles gemacht, damit dieses Häkchen gesetzt werden kann. So kann es sein, dass ein Bericht fehlt oder etwas geprüft werden muss und somit wird entweder der Antrag auf die Seite gelegt, bis der Bericht da ist oder eben weitergegeben, wenn jemand anderes für die Prüfung verwantwortlich ist.
Nicht alle Sachbearbeitenden oder Entscheidungsgremien verfügen über eine fundierte traumasensible Ausbildung. Traumatisierte Menschen erinnern sich häufig nicht chronologisch, reagieren emotional oder vermeiden bestimmte Themen. Wer diese Zusammenhänge nicht kennt, kann Aussagen fälschlicherweise als widersprüchlich oder unglaubwürdig bewerten.
Es sind oft Juristinnen, welche die Entscheidungen treffen. Und oft leider ohne zusätzliche Ausbildung. Obwohl das Wissen über sexualisierte Gewalt zugenommen hat, gibt es immer noch Vorstellungen wie: "Kann das wirklich so gewesen sein?", "Warum wurde nichts früher gesagt?" oder "Gibt es ausreichende Beweise?". Solche Denkweisen beeinflussen manchmal unbewusst den Umgang mit den Berichten der Betroffenen.
Für mich fängt es bereits bei den Begrifflichkeiten an. So kann die Tatsache, dass missbrauchende Eltern kriegstraumatisiert sind, als sogenannten "Milieuschaden" bezeichnet werden, der nicht durch das SER abgedeckt ist. Beim SER geht es ja darum, den Schaden, welche die Gemeinschaft zu verantworten hat, "auszugleichen". Dass das eine mit dem anderen zusammenhängt, spielt oft keine Rolle. Je nachdem, welcher Mensch die Entscheidungen trifft.
Das alles liegt u.a. auch in der Geschichte des OEG begründet. Das OEG wurde 1976 ursprünglich geschaffen, um Menschen zu entschädigen, die Opfer vorsätzlicher Gewalttaten (Überfall etc.) geworden sind. Der Schwerpunkt lag dabei auf der staatlichen Fürsorge, aber auch auf der Überprüfung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Das führte zu einer Verwaltungskultur, in der Fragen wie diese im Mittelpunkt standen:
Ist die Gewalttat nachweisbar?
Ist sie mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen?
Sind die gesundheitlichen Folgen auf diese Tat zurückzuführen?
Diese Beweisorientierung hat die Verwaltungspraxis nachhaltig geprägt und hat oft zur Folge, dass sich Betroffene sexueller Gewalt eher als Antragstellende unter Verdacht denn als Menschen mit berechtigtem Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung erleben. Die Reform durch das SGB XIV verfolgt zwar einen stärker traumasensiblen Ansatz, doch dessen Umsetzung in der Praxis ist erst am Anfang und ein fortlaufender Prozess.
sayeda