Opferentschädigung

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Re: Opferentschädigung

von Hyäne » Di Mai 19, 2026 1:38 pm

Hallo! Ich hoffe, man kann als Gast schreiben, ich habe dieses Forum und diesen Thread eigentlich auf der Suche nach Infos gefunden, aber ich habe das Gefühl, ich kann wenigstens ein bisschen Hoffnung machen!
Auch bei mir geht es um solche Taten im frühen Kindesalter, Antrag wurde vor 3 Jahren gestellt. Es gab früher kein Urteil oder irgendwas, womit man den Täter hätte überführen können, und der einzige Zeuge, den ich angeben konnte (Elternteil) starb wenige Tage vor der Befragung des OEG (vermutlich auch deswegen, da Mittäterschaft). Ich habe keinen Anwalt an und für sich, aber eine gesetzliche Betreuerin, welche Anwältin ist und hilft. Außerdem habe ich den Antrag nicht allein gestellt, sondern bin als allererstes (mit Begleitung) zum örtlichen Opferhilfe-Büro gegangen. Und die sind eine riesige Hilfe. Die haben bis jetzt einen absoluten Löwenanteil der Kommunikation mit denen übernommen, und erklärt mir auch alles gut. Habe auch das Gefühl , dass so ein Antrag viel ernster genommen wird, wenn er von einer solchen Institution kommt, statt von einer Einzelperson (leider). Bis jetzt war das einzige, was wirklich schlimm für mich war, dass ich von Anfang an wusste, dass ich die Tat sehr detailliert beschreiben müsste, und das tat ich dann auch direkt am Anfang. Es war schrecklich, ich kann mir das Geschriebene immer noch nicht ansehen, aber jetzt endlich nach 3 Jahren gibt es Licht am Ende. Der Antrag hat es bis zum ärztlichen Dienst von denen geschafft, was nach meinem Verständnis bedeutet, dass die Tat als bewiesen/anerkannt gilt. Jetzt geht es nur noch um den Grad der Schädigung, wovon dann letztlich das Geld abhängig ist, welches man bekommt- sind ja Pauschal-Beträge, wo man zusätzlich noch übernahme von Sachen wie Therapien usw. beantragen kann.
Falls sich jemand hierher verirrt, der kaum Hilfe hat und wirklich stark eingeschränkt ist im Leben: bitte geht unbedingt zum örtlichen Opferhilfe-Büro. Ich habe bei meinem gehört, dass die wohl nur härteren Fällen helfen (im Sinne von "ist zu krank um einer Arbeit nachzugehen langfristig"), was ich als nicht unproblematisch ansehe, aber da das bei mir zutraf und bestimmt auch auf viele andere sage ich: versucht es. Bestenfalls schon vor erster Antragstellung, zur Not geht es aber bestimmt auch mitten im Verfahren. Viele, die dort arbeiten, scheinen auch vom Fach (im Sinne von Jura) zu sein. Und, falls ihr glaubt einen Bedarf auf gesetzl. Betreuung zu haben: versucht, eine/n gute Anwältin/Anwalt zu bekommen, die/der für den Fall, dass die Opferhilfe nicht kann, einspringt.

Re: Opferentschädigung

von Eli » Mo Sep 08, 2025 7:23 pm

Hallo rübe,

Das oeg der Freundin ist schon lange positiv beschieden.

Ich hoffe meine Anwältin ist gut. Kann noch nichts zu sagen aber die thera hat sie mir empfohlen. Ich stelle ihn sobald die Beratung stattgefunden hat bei der Anwältin. Sie liest den antrag.
Ich werde sie fragen wieviel Erfahrung sie mit oeg hat etc.

Liebe grüsse
Eli

Re: Opferentschädigung

von Rübe » So Sep 07, 2025 7:20 pm

Hallo Eli,

ich möchte dich keineswegs nerven, aber auch indirekte Beweise können wichtig sein, da sie als Indizien in einem Glaubhaftigkeitsgutachten evtl genutzt werden können. Will heißen, klar ist eine Nachbarin, die zB Schreie gehört hat, keine direkte Zeugin. Aber sie könnte schon mal was darüber sagen, wie sie euch so wahrgenommen hat. Nur als Beispiel…


Hast du deinen Antrag schon gestellt?


Ich habe gerade gelesen, dass deine Freundin Schwierigkeiten hatte, weil sie schon als Kind Opfer von Gewalt wurde. Das ist ja auch eine Straftat. Vielleicht dazu noch mal einen Antrag stellen oder das Amt/Gericht/Gutachter darauf hinweisen. Klar ist die Abgrenzung was die Schadensfolgen betrifft zu den anderen Traumatisierungen sehr schwierig, bis unmöglich. Aber dann wären alle folgenden Taten (ab Gewalt in der Kindheit) Verschlechterungen der 1. Tat(folgen).
So hätte ich’s vielleicht noch mal versucht aufzuziehen - als Idee.

Hat sie denn eine gute Anwältin?

Und du auch? Hast du auch eine Anwältin? Konntest du Fragen stellen, an denen DU ihre Qualifikation erkennen konntest. Es gibt leider einige Anwälte, die halten sich für gute Opferanwälte, sind es aber nur bedingt.

Gruß Rübe

Re: Opferentschädigung

von Eli » Fr Sep 05, 2025 8:04 am

Hallo rübe

Naja und dann haben sich die Geschwister abgesprochen...und nur weil Nachbarn einen schrei hören und dann noch leben und aussagen wollen ist das kein Beweis.
Aber ja weisst du ja auch selbst.

Ja ich denke es wird bei mir auf das Gutachten hinaus laufen. Ich werde die Person dann fragen über seine Ausbildungen und wenn er oder sie keine hat oder mir nichts dazu sagt geh ich in Widerspruch. Man hat ja wohl ein Recht auf Auskunft wer der gutachter isr bzw was er kann. Das wäre ja noch schöner. Opferschutz???

Und dann wird es vermutlich trotzdem noch scheitern. Nunja mal sehen. Mehr als verlieren geht nicht und dann hab ich es wenigstens versucht.

Und ja das was du beschreibst mit der festen Summe und dem Hintertürchen und die leute mürbe machen das sehe ich genauso. Nur die mit den meisten Ressourcen (also nicht die kränkesten) haben ansatzweise eine chance.

Meine Rechtsschutz bezahlt erst ab dem Widerspruch. Würde auch dringend zu einer Rechtsschutz raten. Man muss aber erst 1 oder 2 Jahre drin sein bevor man Leistungem bekommt. Und die können einem auch kündigen wenn man 2 fälle in einem jahr stellt.
Die Anwältin nimmt für die erste Beratung zum oeg 120 Euro.

Viele Grüße
Eli

Re: Opferentschädigung

von Rübe » Do Sep 04, 2025 4:35 pm

Hallo Eli,

naja Zeugen könnten ja auch Geschwister, Nachbarn die Schreie gehört haben, Freundinnen oder Lehrer, denen du dich mal anvertraut hast, etc... sein. Manchmal wird das Jugendamt aufmerksam,... Ich weiß, dass dies oft nicht der Fall ist. Zudem geschehen diese Taten natürlich auch nicht öffentlich zur Mittagszeit auf dem Marktplatz des jeweiligen Ortes, sondern idR im stillen Kämmerlein. Der Täter weiß ja um die Strafbarkeit seiner Tat/en.

Dann muss eben das Glaubwürdigkeitsgutachten herhalten. Ich weiß, dass das unfassbar schwer ist, aber wer die Kraft dazu hat, sollte es versuchen.

Das Problem mit den Gutachtern ist, dass man oft gar nichts über sie erfahren kann. Man hört nur Dr Sowieso und weiß dann gar nicht für welche Fachrichtung der Doktortitel ist. Und wie du auch schreibst, kann man selbst bei einem Psychiater noch lange nicht Kenntnisse in Psychotraumatologie voraussetzen. Wenn jemand aber herausfindet, dass der Gutachter nicht vom Fach ist, oder etwas Merkwürdiges bei einem Gutachtertermin passiert/e, sollte auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Widerspruch ist eh immer wichtig, da oftmals einfach so abgelehnt wird, weil sich nicht jede/r wehrt und dadurch weniger Überlebende anerkannt werden müssen. Zum Glück wird nachgezahlt, da zählt die Zeit für den Antragsteller. Dennoch sind lange Zeiträume natürlich kräftezerrend, da es nie sicher ist, ob der Antrag überhaupt durchgeht. Ich finde es müsste ein Gesetz geben, welches die Antragszeit auf fünf Jahre begrenzt und alle Anträge, die bis dahin nicht entschieden sind, müssten anerkannt werden.
Der Gesetzgeber hat sich aber (bewusst?) viele Hintertürchen aufgelassen, wo Dinge besser und eindeutiger hätten geklärt werden müssen. So haben die Ämter oftmals zu viel Spielraum für eigene Interpretationen, die sich leider häufig gegen die Antragsteller richten.

Manchmal denke ich, es gibt eine bestimmte Quote oder Geldsumme, welche vom Bundesland oder Amt vorgegeben wird, die anerkannt, respektive gezahlt werden darf. Und umso weniger die Überlebenden "an der Hand haben", desto eher darf "aussortiert" werden.

Ich glaube das Allerwichtigste und gleichzeitig Superschwerste ist, eine Ablehnung nicht persönlich zu nehmen. Die Taten sind trotz Ablehnung dennoch geschehen und sie waren unfassbar schlimm. Das zu trennen halte ich für grundlegend, damit man einigermaßen durch den Prozess kommt.

Ich sehe gerade Puzzled hatte noch eine Frage zu den Anwaltskosten gestellt. Für Erstberatungen, oder, wenn man den Antrag schon alleine gestellt hat und dieser abgelehnt wurde, und man in Widerspruch gehen möchte, kann man einen Beratungsschein vom Weißen Ring beantragen - Voraussetzung ist Bedürftigkeit. Der Anwalt prüft dann auf Erfolgsaussichten und übernimmt ggf. den "Fall".

Gruß Rübe

Re: Opferentschädigung

von Eli » Mi Sep 03, 2025 8:46 pm

Danke rübe für deine Expertise.

Ich denke bei den meisten gibt es weder urteile noch beweise wie F*tos von Verle*zungen etc.
Wieso sollte man auch Täter befragen und wer hat schon Zeugen?
Was soll zb eine mutter über einen täter vater sagen mit dem sie ewig zusammen war, vermutlich finanziell abhängig ist und für die es der emotionale Tod wäre zuzugeben sie habe was geahnt oder schlimmer klar was gewusst??
Schon niedlich wie naiv Ämter nach wie vor sind. Oder eben sch...


Wichtig ist in Widerspruch zu gehen wenn gutachter benannt werden die keinerlei Expertise in komplex trauma haben.
Das war und isr meines wissens eher die Regel als die Ausnahme. Selbst bei einer Freundin erlebt. Die Person war Psychiater und hatte null Fortbildung im Bereich trauma. Die kennen dann nichts über kptbs etc.
Mit einem spezialisierten gutachter ging es dann durch.

Nach ewiger Zeit versteht sich.

Eli

Re: Opferentschädigung

von Rübe » Mi Sep 03, 2025 5:30 pm

So, ich schreibe mal, nachdem ich mich angemeldet habe weiter. Ja, es gibt eine Chance mit einer kPTBS einen Antrag durchzusetzen, auch wenn die Taten in der Kindheit, und damit lange zurück liegen.
Familienmitglieder werden befragt, wenn sie potentielle Zeugen sind, aber du kannst auch explizit jemanden ausschließen, wenn es dafür Gründe gibt. Diese Gründe sollten aber wichtig sein, und gut erklärt werden, da sie mit der Mitwirkungspflicht (zur Aufklärung der Straftat) kollidieren können. Soweit ich weiß haben die Familienmitglieder aber ein eigenes Zeugnisverweigerungsrecht.

Klinikberichte oder Diagnosen sind keine Beweise hinsichtlich der Straftat. Im Gegenteil, es muss bewiesen werden, dass die Folgen der Straftat diese Diagnosen sind.

Dennoch sind Klinikberichte relevant, weil sie
1. belegen, dass du Therapien benötigtest,
2. auch die Taten benennen, wegen denen du in Behandlung warst.
Sie sind eher ein Indiz als Beweis, aber dennoch wichtig.

Symptome sind kein Nachweis dafür, dass die Tat stattgefunden hat. Sie sind aber für den Fall wichtig, wenn die Straftat als solche anerkannt wurde, zur Einschätzung deiner Schädigungsfolgen.


Zum Beweis der Straftat wären Zeugenaussagen (Lehrer, Familie, Freunde,…), Berichte von Behörden, Gerichtsurteile etc notwendig. Falls dies nicht vorliegt, gibt es noch die Möglichkeit eines Glaubwürdigkeitsgutachtens.

Das alles ist kein einfacher Weg - ist aber mit guter Unterstützung (Anwältin, Therapeutin) machbar und lohnenswert. Da er idR sehr lange dauert, hast du viele Erholungspausen zwischen den einzelnen Schritten.

Ich wünsche dir viel Erfolg!! 🍀

Re: Opferentschädigung

von Rübe » Mi Sep 03, 2025 4:42 pm

Hallo Puzzle,

ich denke nicht, dass es einfacher mit dem SER geworden ist, da immer noch jede Tat für sich einzeln bewiesen werden muss. D. h. das Milieuschaden ganz sicher noch von einigen Ämtern als Argument genutzt wird, auch wenn jetzt Vernachlässigung oder emotionale Gewalt nun auch anerkannt werden kann. Aber dann müsstest du einen Antrag explizit aus diesem Grund stellen.
Ich verstehe es so, wenn du einen Antrag wegen sM stellst, dann geht es auch nur um diese Taten. Alles andere was du erlebt hast, kann deinen GdS nach wie vor mindern.

Re: Opferentschädigung

von Eli » Di Aug 26, 2025 9:42 pm

Danke ma fürs suchen, aber nein. Der ist ja total veraltet.
Es gab einen sehr langen tread (mindestens 30 seiten) meiner Erinnerung nach, aber er scheint leider gelöscht.

Nunja, mit dem seit 2024 neuen sozialen entschädigungsrecht (ser) wird ja nun eh alles anders bzw besser. Nicht.
Interessant sind auch Statistiken der Bundesländer. Da sieht man, dass es reine Willkür ist und Glück oder Pech je nachdem, wo man lebt. Keinerlei valide Kriterien woran man erkennen könnte, wer ein oeg bekommt und wer nicht...

Meine Anwältin klingt jedenfalls sehr nett. Ich bin gespannt wie es weiter geht. :wink:
Ich freue mich schon, wenn sie mich zum Wald und wiesen gutachter (ist er orthopäde oder gastroenterolge? :wink: ) schicken, der dann beurteilen soll, ob ich ne dis habe. Das wird ein spass. Der Widerspruch hat sich dann sehr gewaschen. Wenn es schon ätzend ist, sollte man es sportlich nehmen und eher als ein neues Hobby, eins das teuer ist, aber sich vielleicht auch irgendwann lohnt, finde ich. :mrgreen:

Re: Opferentschädigung

von Ma. » Do Aug 21, 2025 4:52 pm

Meinst du den hier?

viewtopic.php?t=25018

Re: Opferentschädigung

von Eli » Do Aug 21, 2025 2:15 pm

Hallo

Sagt mal wo ist der oeg tread hin? Etwa weg? Ich finde ihn gerade nicht.

Ich werde nun auch einen oeg Antrag stellen...
Vor ein oder zwei Jahren war ja der Tenor es werde alles so viel besser ubd leichter mit dem ser und der reform des alten oeg, insbesondere mit dis Diagnose die ja Gewalt schon etwas beweise...Was ja im Grunde auch nicht stimmt.

Nunja, nun sagte die thera nach ihrer Erfahrung sei dem null so. Man brauche von Beginn eine gute spezialisierte Anwältin die dann auch den Widerspruch schreibe, weil eh erstmal alles abgelehnt werde und ohne Gerichts Urteil sei es nach wie vor sehr sehr schwer.

Wow. Wieso wundert mich das nicht.
:roll:
Aber ist mir auch egal..werde solange kämpfen bis ich die Kohle habe. Es reicht so dermaßen und auf 100 Ebenen.
Das mit der Anwältin wollte ich aber allen ans Herz legen und ermutigen den antrag zu stellen. Wenn es keinen Fonds mehr gibt dann eben oeg! Weil wir ein Recht darauf haben angesichts all der sch...nicht nur durch Täter sondern auch durch die Behörden und eine Gesellschaft die uns immer noch so oft wie sch behandelt...
Der weisse Ring berät auch dazu aber langfristig ist Anwältin wichtig...

Alles Liebe allen die mit dem oeg bzw ser kämpfen und allen anderen natürlich auch..;-)

Eli

Re: Opferentschädigung

von Samuel » Sa Jun 21, 2025 9:36 pm

Es ist erschütternd zu lesen, wie sehr Betroffene auch im Nachgang noch kämpfen müssen – nicht nur mit den Folgen, sondern zusätzlich mit einem System, das oft eher abschreckt als unterstützt.
Dass der Erfolg beim OEG so stark von juristischer Belegbarkeit und formaler Logik abhängt, ist für viele genau das Hindernis, das sie kaum überwinden können. Vielleicht wäre genau das mal ein Ansatzpunkt für echte Reform.

Re: Opferentschädigung

von Puzzled » Di Apr 29, 2025 8:29 pm

Liebes Forum,
ich hoffe es ist okay, dass ich hier meine Fragen anbringen, da der große Thread zum Thema OEG keine aktuellen Beiträge mehr hatte und ich keinen neuen gefunden habe.

Bisher habe ich mich so gut es geht informiert, auch den langen Beitrag der Anwältin über Missbrauch im Kindesalter und OEG gründlich gelesen, es bleiben aber ein paar Fragen.

Ich hoffe auf euere Erfahrungen und euer Wissen 🙏🏻

- Was bedeutet in der neuen Fassung 'rein psychisch Gewalttaten' ? Was mich verwirrt, ist das zuvor sexueller Missbrauch dort aufgezählt wird. Aber dann wiederum lange zurück liegender Missbrauch sich berücksichtigt wird. Das verwirrt mich rein vom der Wortwahl her.

- hat sich etwas geändert, erleichtert dadurch, dass jetzt im neuen Gesetz zB auch Vernachlässigung und andere psychische Gewalt mit aufgenommen wurde, dass ggf nicht mehr so um die Abgrenzung zwischen Schädigung als Folge des Familienmilieu vs Folge von Missbrauch gerungen wird?

- ich habe seit Jahren eine anerkannte kPTBS mit vollem EU Bezug, der nun nach 7 Jahren entfristet wurde. Der erste Missbrauch war als Kleinkind. Später kamen ganz deutlich weitere Traumen dazu. Wie ist eure Erfahrung im Praktischen wie mit KPTBS und der Gewalterfahrung umgegangen wird. Ergibt das eine unentwirrbare Verwicklung, so dass die Chancen auf Bewilligung quasi gleich null sind, oder gibt es positive Beispiele wo die Schädigung durch missbrauch auch anerkannt wurde, auch wenn in der Familie andere Dynamiken vorhanden waren. (Ich habe verstanden was in dem Artikel abstrakt dazu gesagt wurde,mich interessiert hier die praktische Dimension)

- Zum Nachweis: werden da zwingend Familienmitglieder befragt? Ich habe zu meiner Familie keinen Kontakt, meine Mutter ist schon sehr sehr alt und gebrechlich, meine Schwester wollen alles nur vergessen.
- Würden als Nachweise auch die Erwähnung des Themas in alten Klinik berichten anerkannt? Haben die Gewicht?

- zur Schädigung: würde es als Nachweis und Schädigung gelten, dass Symptome und auch.gerade körperliche Probleme bestehen, die einen klaren Bezug zum Missbrauch haben?

Und zuletzt: wie habt ihr Anwaltskosten stemmen können? Ich kann das leider gar nicht abdecken. Gibt es da Hilfen für die Antragstellerseite? (Ich habe aber eine Rechtsschutzversicherung)

Tausend Dank 🌸

Re: Opferentschädigung

von silan » So Feb 16, 2025 7:47 pm

Beim Gutachter hat man ein Mitspracherecht. Du kannsi immer zwischen Frau und Mann wählen, kannst sogar eigene Vorschläge machen.
Wir haben eine supergute Gutachterin für das zweite Gutachten gehabt. Die Erste war ein absoluter Reinfall, hat uns nur mt 25 GDS begutachtet und hat aus der schon bestätigten DIS mal eben eine Borderlinestörung gemacht. Wir haben das damals so hinhgenommen, weil wir es nicht besser wussten.
Erst ca 5 oder 6 Jahre später haben wir uns nochmal darum gekümmrrt, weil die Krankenkasse die Therapie nicht mehr zahlen wollte... unsere damalige Thera meinte, wir haben Anspruch weil wir durch das Urteil anerkannte ''Opfer'' ( mögen das Wort nicht) von Gewalt sind, da muss das VA die Kosten übernehmen, auch wenn die Kk nein sagt. Wir mussten da noch einmal den Antrag stellen und sind dann von Fr. Dr. Ursula Gast begutachtet worden. Die hat erstmal das alte Gutachten in der Luft zerrissen, die DIS nochmal bestätigt und einen GDS von 60 begutachtet. Und auch rückwirkend hst sie den GDS auf mindestens 40 begutachtet, eher höherm was aber im nachhinein schwer zu beurteilen sei. Übrigens hat das VA von sich aus die Überprüfung des alten Gutachtens veranlasst. Wir hatten das gar nicht auf dem Schirm.
Naja, was ich eigentluch sagen wollte, dass wir bei den Folgegutachten immer um Frau Dr. Gast gebeten haben und das VA uns da immer entgegengekommen ist, obwohl sie ja dann irgendwann das Bundesland gewechselt hat. Man darf wünsche öußern und wenn die Gutachter einen Vertrag mit dem VA haben, wird der Wunsch auch berücksichtigt. Wichtig dabei ist, dass es sich um keine Therapeutin handeln darf, bei der man schon in Therapie war oder aktuell ist. Ansonsten kann man sich erkundigen, ob jemand einen Vertrag mit dem VA hat und den dann vorschlagen. Oder eure Therapeutin kennt jemanden. Einfach immer fragen...

Re: Opferentschädigung

von Eli » So Feb 16, 2025 11:04 am

Hallo silan

Danke für deine zeit und deine erklärungen.

Das mit der dis diagnose hat die thera uns auch erklärt. Aber das versteh ich nicht ganz weil da ist dann doch genauso unklar welcher täter anfing und dafür verantowrtlich ist.
Ausserdem haben wir ja nur eine pdis. Das gilt dann sicher wieder nicht...und eine kptbs ist ja als diagnose auch ein valider hinweis...nur für die anscheinend nicht. :roll:

Das sind jedenfalls interessante eindrücke. Wusste ich so nicht. Gerade schaffe ich es nicht neben der arbeit. Aber vielleicht in den nächsten jahren mal. Wäre enorm hilfreich und da wir nicht voll arbeiten können was wir gesund tun würden und das ja enorme rentenverluste sind etc wäre das schon mehr als fair...

Mmh und mit dem sch gehen...das ist für uns so ein trigger. Wir haben ja so einen hass weil uns niemand gerettet hat. Wir sind so oft neidisch und fühlen uns solchen institutionen so ausgeliefert dass es vielleicht anders wäre bei uns...im sinne schon eine grössere belastung als die traumata (also währenddessen). Mal sehen.
Würde mich gut beraten lassen und es erst machen wenn die chancen echt ziemlich gut sind. Allein um einen gutachter mit expertise würde ich schon extrem kämpfen...weisst du ob das verpflichtend ist mittlerweile dass die leute trauma forrbildungen haben? Die freundin wurde von einem menschen begutachtet der keine ahnung von trauma hatte...

Liebe grüsse und danke nochmal
Eli

Ps danke für den tipp. Ich glaub sie geht jetzt...er ist tot aber das ist ja kein grund.

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